Wir helfen Ihnen bei der Finanzierung!

Sehr geehrte Studieninteressierte,
liebe Eltern,

Bildung ist ein hohes Gut! Ein Studium öffnet Türen für gesellschaftliche Teilhabe und beruflichen Erfolg. Mit einem Studium an einer privaten Hochschule sichern Sie sich durch hervorragende Studienbedingungen wie kleine Studiengruppen, eine individuelle Betreuung und hohe Praxisnähe beste Chancen für Ihren beruflichen Ein- und Aufstieg.

Mit Ihrem Interesse an einem FHM-Studium zeigen Sie, dass Sie sich nicht mit Mittelmaß zufrieden geben. Sie zeigen, dass Sie bereit sind, für eine hochwertige Ausbildung persönliches Engagement aufzubringen und in Ihre Zukunft zu investieren. Diese Bereitschaft verdient größten Respekt – und es wird sich für Sie lohnen!

Uns ist dabei wichtig, dass jedem Interessenten der Zugang zu einem FHM-Studium ermöglicht wird. Begabung und Motivation sind für uns die ausschlaggebenden Kriterien zur Aufnahme eines Studiums – kein Bewerber soll durch Finanzierungsfragen am Studium gehindert werden.

Die Finanzierungsmöglichkeiten im Überblick

Staatliche Förderprogramme

Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU

Digitale Technologien und Know-how entscheiden in der heutigen Arbeits- und Wirtschaftswelt über die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit von Unternehmen. Damit der Mittelstand die wirtschaftlichen Potenziale der Digitalisierung ausschöpfen kann, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit dem Programm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“. Das Programm bietet finanzielle Zuschüsse und soll Firmen dazu anregen, mehr in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten zu investieren. Zuschüsse gibt es in zwei Modulen:

  • Fördermodul 1: Investitionen in digitale Technologien
  • Fördermodul 2: Investitionen in die Qualifizierung der Beschäftigten zu Digitalthemen
     

Mitarbeiter akademisch an der FHM ausbilden – Fördergelder erhalten

Im Bereich von Fördermodul 2 können Unternehmen mit der FHM rund um den Studiengang B.A. Online Marketing & Digital Commerce zusammenarbeiten und die Rückzahlung der Studiengebühren über die genannten Fördergelder beantragen. Ihre Mitarbeiter haben eine kaufmännische Ausbildung abgeschlossen und Sie möchten sie nun für den Bereich Onlinemarketing weiterqualifizieren? Das Bachelor-Studium Online Marketing & Digital Commerce an der Fachhochschule des Mittelstands (FHM) bereitet sie ideal auf den Einsatz in diesem zukunftsweisenden Gebiet vor. Die FHM rechnet Inhalte aus der Ausbildung an – so verkürzt sich das Studium auf zwei Jahre. Ihre Mitarbeiter gehen weiterhin ihrem Job nach und studieren an der FHM nebenberuflich. Die Vereinbarkeit von Studium und Arbeitszeiten ist uns dabei ein besonderes Anliegen.

Weitere Studiengänge mit digitalem Bezug:

Wer kann diese Förderung beantragen?

Angesprochen sind mittelständische Unternehmen aus allen Branchen (inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe) mit 3 bis 499 Beschäftigten, die entsprechende Digitalisierungsvorhaben planen, zum Beispiel Investitionen in Soft-/Hardware und/oder in die Mitarbeiterqualifizierung. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Unternehmen haben maximal 12 Monate Zeit, ihr gefördertes Digitalisierungsprojekt umzusetzen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach erfolgreicher Verwendungsnachweisprüfung. Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro pro Unternehmen, bei Investitionen von Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken kann sie bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen betragen. Die minimale Fördersumme beträgt 17.000 Euro in Modul 1 und 3.000 Euro in Modul 2. Kleinere Unternehmen einen etwas höheren prozentualen Zuschuss. Die Förderung läuft seit dem 7. September 2020, der Antrag auf Förderung ist bis einschließlich 2023 zu stellen.

Alle Informationen gibt es kompakt unter:

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/FAQ/Digital-Jetzt/faq-digital-jetzt.html?cms_artId=1734256
 

BAföG

Die Fachhochschule des Mittelstands (FHM) ist eine staatlich anerkannte Hochschule und erfüllt damit als Institution die Voraussetzungen des Berufsausbildungsförderungsgesetzes (BAföG). Ob BAföG gezahlt wird, richtet sich im Einzelfall nach dem Einkommen und Vermögen der Studierenden und deren Eltern. Die Voraussetzungen werden nach Antragstellung individuell geprüft.

Unabhängig vom Einkommen der Eltern wird BAföG gewährt, wenn der Antragstellende nach dem 18. Lebensjahr mindestens fünf Jahre erwerbstätig war oder nach dreijähriger Berufsausbildung weitere drei Jahre erwerbstätig war (bei kürzerer Ausbildungsdauer entsprechend längere Erwerbstätigkeit). Grundsätzlich werden BAföG-Leistungen je zur Hälfte als nicht zurückzuzahlender Zuschuss und als zinsloses Darlehen gewährt. Das BAföG finanziert im Normalfall die gesamte Ausbildungsdauer.

www.bafög.de

Der Antrag auf Ausbildungsförderung wird für alle FHM-Standorte beim BAföG-Amt des Studierendenwerks Bielefeld gestellt.

Studierendenwerk Bielefeld                                                            

Amt für Ausbildungsförderung
Universitätsstraße 25 (Uni-Hauptgebäude), Gebäudeteil C2       
33615  Bielefeld

Tel.: 0521 - 106 - 88800
Fax: 0521 - 106 - 88801

bafoeg@@stwbi.de

Digitaler BAföG-Antragsassistent www.meinbafoeg.de

  • Antrag ausfüllen in nur 30 Minuten
  • Vollständig und fehlerfrei

Steuerliche Vorteile nutzen

Genau hinschauen lohnt sich

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Studiengebühren für das Studium von der Steuer abzusetzen. Auf diese Weise können Sie sich bis zu 42 % Ihrer geleisteten Studiengebühren zurückholen. So können zum Beispiel unter bestimmten Voraussetzungen die Studien¬gebühren zur Minderung der Einkommenssteuerlast herangezogen werden oder Fahrtkosten, Unterrichtsmaterialien und Ähnliches abgesetzt werden.*

  • In der so genannten Erstausbildung (das bedeutet, Sie haben bisher weder eine Berufsausbildung und noch ein Studium abgeschlossen) können Sie die Studiengebühren als Sonderausgaben bis maximal 6.000 EUR pro Jahr bei der Steuererklärung angeben. Der angegebene Betrag wird von dem zu versteuernden Einkommen abgezogen, so dass ggf. eine Steuerrückzahlung möglich ist. Hinweis: Steuerrückzahlungen sind nur bei einkommenssteuerpflichtigen Personen möglich, das Bruttoeinkommen muss also über dem Steuerfreibetrag von 9.168 EUR (Stand 2019) liegen. Bei Vorauszahlungen können die Studiengebühren unabhängig vom Rechnungszeitraum nur in dem Jahr geltend gemacht werden, in dem sie fällig sind und gezahlt wurden.*
  • In der so genannten Zweitausbildung (das bedeutet, Sie haben bereits eine Berufsausbildung absolviert oder schon einen vorherigen Bachelorabschluss in der Tasche) haben Sie ebenfalls, abhängig vom Bruttoeinkommen, verschiedene Möglichkeiten, die Studiengebühren steuerlich geltend zu machen. Liegt Ihr Brutto-Einkommen unter dem Steuerfreibetrag von 9.168 EUR (Stand 2019), so ist eine direkte Steuerrückzahlung nicht möglich. Dennoch kann es sich für Sie lohnen, eine Steuererklärung einzureichen, denn die Studiengebühren werden in voller Höhe als so genannter Verlustvortrag vom Finanzamt vorgemerkt. Sobald Ihr Bruttoeinkommen das nächste Mal über dem Steuerfreibetrag liegt, wird der Verlustvortrag von dem zu versteuernden Einkommen abgezogen und eine entsprechende Steuerrückzahlung ist möglich. Liegt Ihr Brutto-Einkommen über dem Steuerfreibetrag von 9.168 EUR (Stand 2019), so können Sie die in dem jeweiligen Jahr gezahlten Studiengebühren in voller Höhe als Werbungskosten absetzen. Dies reduziert das zu versteuernde Einkommen und es erfolgt ggf. eine entsprechende Steuerrückzahlung.*

*Wir weisen darauf hin, dass diese Internetseite lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dient und keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne darstellt. Die Inhalte unserer Internetseite - vor allem die Rechtsbeiträge - werden mit größter Sorgfalt recherchiert. Dennoch können wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereit gestellten Informationen übernehmen. Alle angebotenen Informationen bestehen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Bildungsfonds

Bildungsfonds leisten für ausgewählte Studierende finanzielle Unterstützung bei Studiengebühren und Lebensunterhalt sowie Auslandsaufenthalten und tragen so zu einem schnellen, fokussierten Studium bei, befreit von dem Risiko der Überschuldung; denn Studierende zahlen nur bei erfolgreichem Berufsstart zurück. Nach Studienabschluss und dem Einstieg ins Berufsleben zahlen die Studierenden einen vorher vereinbarten Prozentsatz ihres Bruttoeinkommens über einen festgelegten Zeitraum an den Bildungsfond zurück.

Die Deutsche Bildung beispielsweise fördert Studierende aller Fachrichtungen und ermöglicht es ihnen, sich ihre Studienpläne im In- und Ausland zu verwirklichen – unabhängig vom Einkommen der Eltern und kombinierbar mit anderen Formen der Studienfinanzierung. Nachwuchsakademiker/-innen können für ihre Studien- und Lebenshaltungskosten über den Studienfonds bis zu 30.000 Euro beantragen. Später tragen sie mit ihren einkommensabhängigen Zahlungen an den Studienfonds dazu bei, dass das Prinzip des umgekehrten Generationenvertrags funktioniert und ermöglichen neuen Studierenden das Studium.

Studienkredite

Anders als beim BAföG wird ein Studienkredit unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern vergeben. Es handelt sich um eine besondere Form des Kredits, bei dem die Kreditsumme nicht zu Beginn komplett ausgezahlt wird, sondern monatlich. 

Die Höhe der Auszahlung richtet sich allein nach dem Bedarf des Studierenden und beläuft sich in der Regel auf eine Summe zwischen 100 und 650 Euro im Monat, wobei die Kredite für die Studiengebühren wie auch für den Lebensunterhalt verwendet werden können und mit der BAföG-Förderung kombinierbar sind.

Der Studienkredit ist während der Dauer des gesamten Studiums tilgungsfrei. Auf diese Weise können die Studiengebühren anteilig oder voll finanziert werden. Die Rückzahlung erfolgt nach Abschluss des Studiums bzw. einer Karenzzeit (rückzahlungsfreie Zeit zur Erleichterung des Berufseinstiegs) in individueller Vereinbarung. 

Bis vor einigen Jahren hatten viele Kreditinstitute eigene Studienkreditprogramme. Inzwischen wird in den meisten Fällen der Studienkredit der KfW (Förderungsbank des Bundes) angeboten. Neben den Kreditinstituten wird der KfW-Kredit auch von Studentenwerken zur verfügung gestellt, die als unabhängige Beratungsstelle auftreten.

Beim Bildungskredit handelt es sich um ein spezielles Kreditprogramm des Bundes für fortgeschrittene Studienphasen, um eine Konzentration auf den Studienabschluss sicherzustellen. Der Kredit beinhaltet eine Maximale Auszahlung von 300 Euro über 24 Monate. Dies entspricht einer Summe von 7.200 Euro. Die Bedingungen: Sie dürfen nicht älter als 36 Jahre alt sein, Sie müssen einen Vollzeit-Studiengang absolvieren und Sie müssen bereits mindestens zwei Jahre studiert haben. 

kfw-foerderbank.de

Stipendien

Aufstiegsstipendium

Das Aufstiegsstipendium ist ein Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Es richtet sich an besonders begabte Berufstätige ohne Hochschulreife, die erstmals ein berufsbegleitendes oder Vollzeitstudium aufnehmen wollen. Gefördert werden Berufstätige mit einer besonders erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung und mindestens zwei Jahren Berufserfahrung. Besonders erfolgreich heißt: Sie müssen die Berufsabschlussprüfung mindestens mit der Durchschnittsnote 1,9 (bzw. mind. 87 Punkte) abgelegt haben oder Sie weisen eine besonders erfolgreiche Teilnahme an einem bundesweiten beruflichen Leistungswettbewerb nach. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, können Sie einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers beibringen.

Die Förderung gilt ohne Alterseinschränkung für Ihr Erststudium. Für Studierende im Vollzeitstudium beträgt das Stipendium monatlich 735 Euro plus 80 Euro Büchergeld. Zusätzlich wird eine Betreuungspauschale für Kinder unter zehn Jahren gewährt (130 Euro für jedes Kind). Die Förderung erfolgt als Pauschale und damit einkommensunabhängig. Infos unter aufstieg-durch-bildung.info  und aufstiegsstipendium.de

Stiftung Begabtenförderung

Berufstätige unter 25 Jahren mit besonders erfolgreich absolvierter Berufsausbildung (mindestens mit der Abschlussnote 1,9) können durch die Stiftung Begabtenförderung finanziell gefördert werden. Das Programm gewährt Ihnen ein Weiterbildungsstipendium für Ihr Erststudium, wenn Sie es berufsbegleitend absolvieren und dabei mindestens 15 Stunden pro Woche angestellt arbeiten. Der ausgewählte Studiengang muss auf Ihrer Ausbildung und Berufstätigkeit aufbauen. Werden Sie in das Programm aufgenommen, haben Sie die Chance auf ein Stipendium in Höhe von 5.100 Euro – in der Regel verteilt auf drei Jahre und maximal 1.700 Euro pro Jahr: sbb-stipendien.de

Weitere Stipendien

Stipendien werden von zahlreichen Organisationen mit dem Ziel ausgegeben, Studierende unterschiedlicher Studiengänge finanziell und  fachlich zu unterstützen. Dabei sollte man immer im Hinterkopf haben: Nicht nur Hochbegabte erhalten Stipendien! Häufig stehen Stiftungen oder Studienförderwerke Parteien oder konfessionellen Trägern nahe oder gehören zu Verbänden. Je nach Ausrichtung der Organisation sind die Bedingungen der Förderung sehr unterschiedlich ausgestaltet. Infos finden Sie auch bei folgenden Organisationen:

Stipendien gibt es in zahlreichen Arten und Formen. Wir möchten Sie herzlich ermutigen, die mit Stipendien einhergehenden Chancen auf eine Studienfinanzierung zu nutzen. Für nahezu jeden Studienbereich und die unterschiedlichsten persönlichen Situationen gibt es passende Stipendiatsgeber.

Die FHM-Standorte

Bielefeld

Fachhochschule des Mittelstands (FHM) Bielefeld

Adresse

Fachhochschule des Mittelstands (FHM) Bielefeld
Ravensberger Straße 10 G
33602 Bielefeld
Fon: +49 521 9665510

Studiengänge an der Fachhochschule des Mittelstands (FHM) Bielefeld

Vollzeit-Studium (13) Duales Studium (1) Berufsbegleitendes Studium (Teilzeit) (63) Fernstudium (4) Promotion (1) Weiterbildung (1)

Bamberg

Fachhochschule des Mittelstands (FHM) Bamberg

Adresse

Fachhochschule des Mittelstands (FHM) Bamberg
Minna-Neuburger-Straße 3
96050 Bamberg
Fon: +49 951 2978890

Studiengänge an der Fachhochschule des Mittelstands (FHM) Bamberg

Vollzeit-Studium (3) Duales Studium (3) Berufsbegleitendes Studium (Teilzeit) (5) Fernstudium (3) Promotion (1)

Berlin

Fachhochschule des Mittelstands (FHM) Berlin

Adresse

Fachhochschule des Mittelstands (FHM) Berlin
Ernst-Reuter-Platz 3-5
10587 Berlin
Fon: +49 30 2592360

Studiengänge an der Fachhochschule des Mittelstands (FHM) Berlin

Vollzeit-Studium (5) Berufsbegleitendes Studium (Teilzeit) (2) Fernstudium (3) Promotion (1)

Düren

Fachhochschule des Mittelstands (FHM) Düren

Adresse

Fachhochschule des Mittelstands (FHM) Düren
Hans-Brückmann-Straße 12
52351 Düren
Fon: 02421 480 927 0

Studiengänge an der Fachhochschule des Mittelstands (FHM) Düren

Vollzeit-Studium (4) Duales Studium (2) Berufsbegleitendes Studium (Teilzeit) (2) Promotion (1)

Frechen (bei Köln)

Fachhochschule des Mittelstands (FHM) Frechen

Adresse

Fachhochschule des Mittelstands (FHM) Frechen
Kölner Straße 33 A
50226 Frechen
Fon: +49 2234 9813030

Studiengänge an der Fachhochschule des Mittelstands (FHM) Frechen

Vollzeit-Studium (2) Duales Studium (1) Berufsbegleitendes Studium (Teilzeit) (4) Fernstudium (3) Promotion (1)

Online-University

Online-University

Adresse

Online-University

Fon: +49 521 96655207

Studiengänge an der Online-University

Duales Studium (1) Berufsbegleitendes Studium (Teilzeit) (3) Fernstudium (35) Virtuelles Live-Studium (7)

Hannover

Fachhochschule des Mittelstands (FHM) Hannover

Adresse

Fachhochschule des Mittelstands (FHM) Hannover
Lister Straße 17
30163 Hannover
Fon: +49 511 5335880

Studiengänge an der Fachhochschule des Mittelstands (FHM) Hannover

Vollzeit-Studium (10) Duales Studium (1) Berufsbegleitendes Studium (Teilzeit) (3) Fernstudium (3) Promotion (1)

Köln

Fachhochschule des Mittelstands (FHM) Köln

Adresse

Fachhochschule des Mittelstands (FHM) Köln
Hohenstaufenring 62
50674 Köln
Fon: +49 221 2588980

Studiengänge an der Fachhochschule des Mittelstands (FHM) Köln

Vollzeit-Studium (6) Berufsbegleitendes Studium (Teilzeit) (46) Fernstudium (3) Promotion (1) Weiterbildung (1)

Rostock

Fachhochschule des Mittelstands (FHM) Rostock

Adresse

Fachhochschule des Mittelstands (FHM) Rostock
Kröpeliner Str. 85
(Eingang: Faule Grube)
18055 Rostock
Fon: +49 381 4612390

Studiengänge an der Fachhochschule des Mittelstands (FHM) Rostock

Vollzeit-Studium (5) Duales Studium (1) Berufsbegleitendes Studium (Teilzeit) (46) Fernstudium (3) Promotion (1) Weiterbildung (1)

Schwerin

Fachhochschule des Mittelstands (FHM) Schwerin

Adresse

Fachhochschule des Mittelstands (FHM) Schwerin
August-Bebel-Straße 11/12
19055 Schwerin
Fon: +49 385 7420980

Studiengänge an der Fachhochschule des Mittelstands (FHM) Schwerin

Berufsbegleitendes Studium (Teilzeit) (42) Fernstudium (5)

Waldshut

Fachhochschule des Mittelstands (FHM) Waldshut

Adresse

Fachhochschule des Mittelstands (FHM) Waldshut
Studienzentrum Waldshut-Tiengen
Bismarckstr. 15
79761 Waldshut-Tiengen
Fon: 07751 30694 40

Studienzentrum Bad Säckingen
Nagaistr. 9-11
79713 Bad Säckingen
Fon: 07751 30694 42

Studiengänge an der Fachhochschule des Mittelstands (FHM) Waldshut

Vollzeit-Studium (2) Duales Studium (3) Berufsbegleitendes Studium (Teilzeit) (3)

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