Sehr geehrte Studieninteressierte,
liebe Eltern,
Bildung ist ein hohes Gut! Ein Studium öffnet Türen für gesellschaftliche Teilhabe und beruflichen Erfolg. Mit einem Studium an einer privaten Hochschule sichern Sie sich durch hervorragende Studienbedingungen wie kleine Studiengruppen, eine individuelle Betreuung und hohe Praxisnähe beste Chancen für Ihren beruflichen Ein- und Aufstieg.
Mit Ihrem Interesse an einem FHM-Studium zeigen Sie, dass Sie sich nicht mit Mittelmaß zufrieden geben. Sie zeigen, dass Sie bereit sind, für eine hochwertige Ausbildung persönliches Engagement aufzubringen und in Ihre Zukunft zu investieren. Diese Bereitschaft verdient größten Respekt – und es wird sich für Sie lohnen!
Uns ist dabei wichtig, dass jedem Interessenten der Zugang zu einem FHM-Studium ermöglicht wird. Begabung und Motivation sind für uns die ausschlaggebenden Kriterien zur Aufnahme eines Studiums – kein Bewerber soll durch Finanzierungsfragen am Studium gehindert werden.
Digitale Technologien und Know-how entscheiden in der heutigen Arbeits- und Wirtschaftswelt über die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit von Unternehmen. Damit der Mittelstand die wirtschaftlichen Potenziale der Digitalisierung ausschöpfen kann, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit dem Programm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“. Das Programm bietet finanzielle Zuschüsse und soll Firmen dazu anregen, mehr in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten zu investieren. Zuschüsse gibt es in zwei Modulen:
Mitarbeiter akademisch an der FHM ausbilden – Fördergelder erhalten
Im Bereich von Fördermodul 2 können Unternehmen mit der FHM rund um den Studiengang B.A. Online Marketing & Digital Commerce zusammenarbeiten und die Rückzahlung der Studiengebühren über die genannten Fördergelder beantragen. Ihre Mitarbeiter haben eine kaufmännische Ausbildung abgeschlossen und Sie möchten sie nun für den Bereich Onlinemarketing weiterqualifizieren? Das Bachelor-Studium Online Marketing & Digital Commerce an der Fachhochschule des Mittelstands (FHM) bereitet sie ideal auf den Einsatz in diesem zukunftsweisenden Gebiet vor. Die FHM rechnet Inhalte aus der Ausbildung an – so verkürzt sich das Studium auf zwei Jahre. Ihre Mitarbeiter gehen weiterhin ihrem Job nach und studieren an der FHM nebenberuflich. Die Vereinbarkeit von Studium und Arbeitszeiten ist uns dabei ein besonderes Anliegen.
Weitere Studiengänge mit digitalem Bezug:
Wer kann diese Förderung beantragen?
Angesprochen sind mittelständische Unternehmen aus allen Branchen (inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe) mit 3 bis 499 Beschäftigten, die entsprechende Digitalisierungsvorhaben planen, zum Beispiel Investitionen in Soft-/Hardware und/oder in die Mitarbeiterqualifizierung. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Unternehmen haben maximal 12 Monate Zeit, ihr gefördertes Digitalisierungsprojekt umzusetzen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach erfolgreicher Verwendungsnachweisprüfung. Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro pro Unternehmen, bei Investitionen von Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken kann sie bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen betragen. Die minimale Fördersumme beträgt 17.000 Euro in Modul 1 und 3.000 Euro in Modul 2. Kleinere Unternehmen einen etwas höheren prozentualen Zuschuss. Die Förderung läuft seit dem 7. September 2020, der Antrag auf Förderung ist bis einschließlich 2023 zu stellen.
Alle Informationen gibt es kompakt unter:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/FAQ/Digital-Jetzt/faq-digital-jetzt.html?cms_artId=1734256
Studierende können ab Anfang Mai 2020 bei der KfW ein zinsloses Darlehen beantragen. Das zinslose Darlehen hat eine Höhe von bis zu 650 Euro im Monat. Das Darlehen kann unbürokratisch online beantragt werden.
Die Corona-Pandemie stellt viele Studierende vor finanzielle Herausforderungen. Zwei Drittel der Studierenden arbeiten neben dem Studium. Viele von ihnen haben ihre Jobs infolge der aktuellen Corona-Pandemie verloren. Das stellt viele vor finanzielle Engpässe. Für solche Fälle stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eine Überbrückungshilfe bereit. Dazu erklärt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek:
„Viele Studierende haben im Zuge der Corona-Pandemie ihre Studentenjobs verloren. Die betroffenen Studierenden stellt dies vor finanzielle Engpässe. Sehr viele Studierende sind neben dem Studium erwerbstätig. Etwa zwei Drittel aller Studierenden arbeiten neben dem Studium, bei den ausländischen Studierenden sind es sogar drei Viertel. Für viele dieser Studierenden, die Einkommensverluste ausgleichen müssen, kommt nun eine BAföG-Förderung in Betracht.
Betroffen sind aktuell aber auch Studierende, die nicht BAföG-förderfähig sind und keine anderen Einkünfte wie zum Beispiel ein Stipendium oder eine Förderung als Erasmus-Studierende erhalten. Wenn ihr Erwerbseinkommen wegbricht, stehen sie aktuell häufig vor finanziellen Problemen.
In den zurückliegenden Tagen habe ich Schreiben von Studierenden erhalten, die mir in dieser Ausnahmesituation ihre Not geschildert haben. Mir ist wichtig, dass diese betroffenen Studierenden nun rasch eine Überbrückungshilfe erhalten können. Wir dürfen nicht zulassen, dass die Corona-Pandemie Studierende in den Abbruch oder die Aufgabe ihres Studiums treibt.
Wir haben in der Bundesregierung und der Koalition in den letzten Tagen intensiv über Lösungsansätze diskutiert. Ich freue mich, dass wir heute ein ausgewogenes Konzept für die Betroffenen vorstellen können. Es berücksichtigt, dass weitere Hilfen in dieser Ausnahmesituation notwendig sind. Gleichzeitig werden die finanziellen Belastungen für künftige Generationen berücksichtigt.
Nicht alle betroffenen Studierenden können ihre bisherigen Einkünfte kurzfristig durch anderweitige Arbeitsgelegenheiten ausgleichen. Diesen Studierenden steht nun die Möglichkeit offen, ein in der Startphase zinsloses Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu beantragen.
Dabei stützen wir uns auf den langbewährten KfW-Studienkredit, der mit Blick auf die voraussichtlich noch länger dauernde Krisenzeit bis zum 31. März 2021 zinslos gestellt wird. Dies gilt sowohl für neue Antragsteller, die ab dem 8. Mai hinzukommen, als auch für die Studierenden, die zwischen Mai 2020 und März 2021 in dieser Zeit bereits laufende Kredite ausgezahlt bekommen. Für die aktuell besonders betroffene Gruppe der ausländischen Studierenden werden wir von Juli 2020 bis März 2021 den Studienkredit öffnen.
Konkret: Studierende können ab Anfang Mai bei der KfW ein zinsloses Darlehen beantragen. Das zinslose Darlehen hat eine Höhe von bis zu 650 Euro im Monat. Das Darlehen kann unbürokratisch online beantragt werden. Das ist ein faires, schnelles und wirksames Angebot für die betroffenen Studierenden. Ich bin der KfW dankbar für ihre Unterstützung. Damit steht den betroffenen Studierenden ein bewährtes Instrument bereit, mit dem die Überbrückungshilfe rasch betroffene Studierende erreicht. Insgesamt kann damit ein Darlehensvolumen von bis zu einer Milliarde Euro aktiviert werden.
Neben der Hilfe über die KfW werden wir darüber hinaus dem Deutschen Studentenwerk 100 Millionen Euro für die Nothilfefonds der Studierendenwerke vor Ort zur Verfügung stellen. Mit diesem Geld soll denjenigen Studierenden in nachweislich besonders akuter Notlage geholfen werden, die ganz unmittelbar Hilfe benötigen und keine andere Unterstützung in Anspruch nehmen können. Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in den Studierendenwerken im ganzen Land für die Studierenden da sind, danke ich von Herzen für ihren Einsatz.
Diese Maßnahme ergänzt die bereits ergriffenen Initiativen des Bundesbildungsministeriums zur Unterstützung von Studierenden in der aktuellen Ausnahmesituation. Wir haben beim BAföG und bei Stipendien der Begabtenförderungswerke bereits zahlreiche Erleichterungen vorgenommen. Damit unterstützen wir bisherige BAföG-Empfänger, aber auch besonders die Studierenden, die nun neue Anträge stellen. Allen übrigen Studierenden stehen die neuen Hilfen offen.“
Dr. Günther Bräunig, Vorstandsvorsitzender der KfW Bankengruppe, sagt: „Mit dem Studienkredit hat die KfW seit Einführung im Jahr 2006 das Ziel verfolgt, ein Hochschulstudium unabhängig vom finanziellen Hintergrund zu ermöglichen und so einen wichtigen Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit in Deutschland zu leisten. In schwierigen Zeiten ist diese Unterstützung wichtiger denn je: Alle Studierenden, die Auszahlungen im KfW-Studienkredit erhalten, können ihr Studium in der Corona-Krise dank der zinsfreien Phase aufnehmen bzw. fortführen, auch bei Wegbrechen der Nebenjobs oder geringerer Unterstützung durch Eltern, die möglicherweise ebenso in Schwierigkeiten stecken.“
Achim Meyer auf der Heyde, der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks (DSW), erklärt: „Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Bundesregierung, explizit Frau Bundesministerin Karliczek, eine Nothilfe für Studierende bereitstellt. Für die Umsetzung dieser Hilfen über die Studenten- und Studierendenwerke werden wir jetzt zügig mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung ein Verfahren für die konkrete Umsetzung entwickeln. Wir sind sehr zuversichtlich, dass die Hilfe rasch bei den betroffenen Studierenden ankommt.“
Alle Infos unter hier.
Die Fachhochschule des Mittelstands (FHM) ist eine staatlich anerkannte Hochschule und erfüllt damit als Institution die Voraussetzungen des Berufsausbildungsförderungsgesetzes (BAföG). Ob BAföG gezahlt wird, richtet sich im Einzelfall nach dem Einkommen und Vermögen der Studierenden und deren Eltern. Die Voraussetzungen werden nach Antragstellung individuell geprüft.
Unabhängig vom Einkommen der Eltern wird BAföG gewährt, wenn der Antragstellende nach dem 18. Lebensjahr mindestens fünf Jahre erwerbstätig war oder nach dreijähriger Berufsausbildung weitere drei Jahre erwerbstätig war (bei kürzerer Ausbildungsdauer entsprechend längere Erwerbstätigkeit). Grundsätzlich werden BAföG-Leistungen je zur Hälfte als nicht zurückzuzahlender Zuschuss und als zinsloses Darlehen gewährt. Das BAföG finanziert im Normalfall die gesamte Ausbildungsdauer.
Der Antrag auf Ausbildungsförderung wird für alle FHM-Standorte beim BAföG-Amt des Studierendenwerks Bielefeld gestellt.
Studierendenwerk Bielefeld
Amt für Ausbildungsförderung
Universitätsstraße 25 (Uni-Hauptgebäude), Gebäudeteil C2
33615 Bielefeld
Tel.: 0521 - 106 - 88800
Fax: 0521 - 106 - 88801
bafoeg@ stwbi.de
Digitaler BAföG-Antragsassistent www.meinbafoeg.de
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Studiengebühren für das Studium von der Steuer abzusetzen. Auf diese Weise können Sie sich bis zu 42 % Ihrer geleisteten Studiengebühren zurückholen. So können zum Beispiel unter bestimmten Voraussetzungen die Studien¬gebühren zur Minderung der Einkommenssteuerlast herangezogen werden oder Fahrtkosten, Unterrichtsmaterialien und Ähnliches abgesetzt werden.*
*Wir weisen darauf hin, dass diese Internetseite lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dient und keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne darstellt. Die Inhalte unserer Internetseite - vor allem die Rechtsbeiträge - werden mit größter Sorgfalt recherchiert. Dennoch können wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereit gestellten Informationen übernehmen. Alle angebotenen Informationen bestehen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Bildungsfonds leisten für ausgewählte Studierende finanzielle Unterstützung bei Studiengebühren und Lebensunterhalt sowie Auslandsaufenthalten und tragen so zu einem schnellen, fokussierten Studium bei, befreit von dem Risiko der Überschuldung; denn Studierende zahlen nur bei erfolgreichem Berufsstart zurück. Nach Studienabschluss und dem Einstieg ins Berufsleben zahlen die Studierenden einen vorher vereinbarten Prozentsatz ihres Bruttoeinkommens über einen festgelegten Zeitraum an den Bildungsfond zurück.
Die Deutsche Bildung beispielsweise fördert Studierende aller Fachrichtungen und ermöglicht es ihnen, sich ihre Studienpläne im In- und Ausland zu verwirklichen – unabhängig vom Einkommen der Eltern und kombinierbar mit anderen Formen der Studienfinanzierung. Nachwuchsakademiker/-innen können für ihre Studien- und Lebenshaltungskosten über den Studienfonds bis zu 30.000 Euro beantragen. Später tragen sie mit ihren einkommensabhängigen Zahlungen an den Studienfonds dazu bei, dass das Prinzip des umgekehrten Generationenvertrags funktioniert und ermöglichen neuen Studierenden das Studium.
Anders als beim BAföG wird ein Studienkredit unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern vergeben. Es handelt sich um eine besondere Form des Kredits, bei dem die Kreditsumme nicht zu Beginn komplett ausgezahlt wird, sondern monatlich.
Die Höhe der Auszahlung richtet sich allein nach dem Bedarf des Studierenden und beläuft sich in der Regel auf eine Summe zwischen 100 und 650 Euro im Monat, wobei die Kredite für die Studiengebühren wie auch für den Lebensunterhalt verwendet werden können und mit der BAföG-Förderung kombinierbar sind.
Der Studienkredit ist während der Dauer des gesamten Studiums tilgungsfrei. Auf diese Weise können die Studiengebühren anteilig oder voll finanziert werden. Die Rückzahlung erfolgt nach Abschluss des Studiums bzw. einer Karenzzeit (rückzahlungsfreie Zeit zur Erleichterung des Berufseinstiegs) in individueller Vereinbarung.
Bis vor einigen Jahren hatten viele Kreditinstitute eigene Studienkreditprogramme. Inzwischen wird in den meisten Fällen der Studienkredit der KfW (Förderungsbank des Bundes) angeboten. Neben den Kreditinstituten wird der KfW-Kredit auch von Studentenwerken zur verfügung gestellt, die als unabhängige Beratungsstelle auftreten.
Beim Bildungskredit handelt es sich um ein spezielles Kreditprogramm des Bundes für fortgeschrittene Studienphasen, um eine Konzentration auf den Studienabschluss sicherzustellen. Der Kredit beinhaltet eine Maximale Auszahlung von 300 Euro über 24 Monate. Dies entspricht einer Summe von 7.200 Euro. Die Bedingungen: Sie dürfen nicht älter als 36 Jahre alt sein, Sie müssen einen Vollzeit-Studiengang absolvieren und Sie müssen bereits mindestens zwei Jahre studiert haben.
Neu ab April 2013:
Der KfW-Studienkredit wird auch für Teilzeitstudiengänge gewährt!
Bei der Vermittlung eines Studienkredits kann Sie außerdem das Unternehmen Future Finance unterstützen. Future Finance bietet eine alternative Form der Studienfinanzierung. In Deutschland vermittelt Future Finance Studienkredite zwischen 1.000 € und 40.000€ pro akademischen Jahr. Dabei werden nicht nur Studiengebühren finanziert, sondern auch Lebenshaltungskosten während des Studiums. Bewerben kann sich, wer älter als 18 Jahre ist, in Deutschland lebt und an einer deutschen Hochschule immatrikuliert ist. Während des Studiums fallen lediglich die monatlichen Zinszahlungen an. Eventuell muss ein Bürge benannt werden, der älter als 25 Jahre ist, in Deutschland wohnt und bestimmte Einkommenskriterien erfüllt. Es können bis zu vier Rückzahlungspausen beantragt werden.
Für die Studienfinanzierung können Sie sich jederzeit online bewerben unter
Das Aufstiegsstipendium ist ein Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Es richtet sich an besonders begabte Berufstätige ohne Hochschulreife, die erstmals ein berufsbegleitendes oder Vollzeitstudium aufnehmen wollen. Gefördert werden Berufstätige mit einer besonders erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung und mindestens zwei Jahren Berufserfahrung. Besonders erfolgreich heißt: Sie müssen die Berufsabschlussprüfung mindestens mit der Durchschnittsnote 1,9 (bzw. mind. 87 Punkte) abgelegt haben oder Sie weisen eine besonders erfolgreiche Teilnahme an einem bundesweiten beruflichen Leistungswettbewerb nach. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, können Sie einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers beibringen.
Die Förderung gilt ohne Alterseinschränkung für Ihr Erststudium. Für Studierende im Vollzeitstudium beträgt das Stipendium monatlich 735 Euro plus 80 Euro Büchergeld. Zusätzlich wird eine Betreuungspauschale für Kinder unter zehn Jahren gewährt (130 Euro für jedes Kind). Die Förderung erfolgt als Pauschale und damit einkommensunabhängig. Infos unter aufstieg-durch-bildung.info und aufstiegsstipendium.de
Berufstätige unter 25 Jahren mit besonders erfolgreich absolvierter Berufsausbildung (mindestens mit der Abschlussnote 1,9) können durch die Stiftung Begabtenförderung finanziell gefördert werden. Das Programm gewährt Ihnen ein Weiterbildungsstipendium für Ihr Erststudium, wenn Sie es berufsbegleitend absolvieren und dabei mindestens 15 Stunden pro Woche angestellt arbeiten. Der ausgewählte Studiengang muss auf Ihrer Ausbildung und Berufstätigkeit aufbauen. Werden Sie in das Programm aufgenommen, haben Sie die Chance auf ein Stipendium in Höhe von 5.100 Euro – in der Regel verteilt auf drei Jahre und maximal 1.700 Euro pro Jahr: sbb-stipendien.de
Stipendien werden von zahlreichen Organisationen mit dem Ziel ausgegeben, Studierende unterschiedlicher Studiengänge finanziell und fachlich zu unterstützen. Dabei sollte man immer im Hinterkopf haben: Nicht nur Hochbegabte erhalten Stipendien! Häufig stehen Stiftungen oder Studienförderwerke Parteien oder konfessionellen Trägern nahe oder gehören zu Verbänden. Je nach Ausrichtung der Organisation sind die Bedingungen der Förderung sehr unterschiedlich ausgestaltet. Infos finden Sie auch bei folgenden Organisationen:
Stipendien gibt es in zahlreichen Arten und Formen. Wir möchten Sie herzlich ermutigen, die mit Stipendien einhergehenden Chancen auf eine Studienfinanzierung zu nutzen. Für nahezu jeden Studienbereich und die unterschiedlichsten persönlichen Situationen gibt es passende Stipendiatsgeber.