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FAQ

Häufige Fragen zum Studium an der FHM

Bevor du dein Studium an der FHM startest, sollten alle deine Fragen beantwortet werden. Wir wissen, dass rund um die persönliche Studiengangswahl viele Fragen zu klären sind. Mit den FAQs bündeln wir die häufigsten Fragen und liefern dir kompakte Antworten.

Allgemeines

Wir möchten dich bei der Entscheidungsfindung gerne unterstützen. Unsere Studienberater*innen zeigen dir gerne individuell verschiedene Möglichkeiten auf und beraten dich optimal hinsichtlich deiner Studienentscheidung. Dabei stehen deine Karrierewünsche im Mittelpunkt!

Gerne kannst du einen individuellen Beratungstermin (vor Ort am Campus oder online) mit unserer Studienberatung vereinbaren.

Aktuelle Infotermine an unseren Campus findest du hier:

Zu den aktuellen Veranstaltungen

Ja, es finden regelmäßig Infotermine statt, bei denen du dich über das Studienangebot und den Ablauf des Studiums an der FHM informieren kannst. Die Veranstaltungen finden sowohl an unseren FHM Campus sowie online im virtuellen Raum statt.

Hier geht's zu den Infoterminen

 

Du hast eine Frage und möchtest diese ganz unkompliziert im Chat beantwortet bekommen?
Kein Problem! Unsere WhatApp-Studienberatung steht dir unter der Nummer 0171 6586103 während unserer Öffnungszeiten zur Verfügung.
Schreibe uns einfach deine Frage und wir melden uns schnellstmöglich bei dir zurück.

Unsere Studienberatung hilft dir gerne bei allen Fragen rund um dein Studium weiter und vermittelt dich ggf. zu die richtigen Ansprechpartner*innen an deinem FHM Campus.

Das Studium an der FHM

Bei der Fachhochschule des Mittelstands (FHM) handelt es sich um eine private Hochschule mit staatlicher Anerkennung. Die staatliche Anerkennung wird in Deutschland vom Wissenschaftsministerium des Bundeslandes verliehen, in dem die Hochschule ihren Sitz hat. Zuständig für die Fachhochschule des Mittelstands (FHM) mit ihrem Hauptsitz in Bielefeld ist das Wissenschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Im Gegensatz zu anderen privaten Bildungseinrichtungen ist bei staatlich anerkannten Fachhochschulen sichergestellt, dass die Professoren und Dozenten über eine entsprechende wissenschaftliche, praktische und pädagogische Qualifikation verfügen, dass eine adäquate Ausstattung vorhanden ist und dass die Studienabschlüsse sowohl im akademischen Bereich als auch in der Wirtschaft allgemein anerkannt sind. Das wird vor allem dann relevant, wenn Bachelor-Absolvent*innen an ein Master-Studium anschließen möchten. Darüber hinaus wird über die Gesellschafter gewährleistet, dass auch im Falle eines eventuellen Rückgangs der Studierendenzahlen alle immatrikulierten Studierenden ihr Studium abschließen können. Bei der staatlichen Anerkennung handelt es sich also um ein wichtiges Qualitätsmerkmal.

An der FHM kannst du verschiedene Studiengänge aus den Bereichen Psychologie, Wirtschaft, Pädagogik & Soziales, Medien & Kommunikation, Technologie und Sport, Gesundheit & Ernährung studieren. 

Hier geht's zu unseren Bachelor- und Masterstudiengängen

 

Die FHM bietet verschiedene Studienmodelle an, die auf dich und dein individuelles Leben zugeschnitten sind. Angefangen beim klassischen Vollzeitstudium und dem dualen/trialen Studium, über das berufsbegleitende Studium am Campus, bis hin zum ortsunabhängigen virtuellen Live-Studium und dem flexiblen Fernstudium. Darüber hinaus bieten wir für Berufserfahrene mit abgeschlossener Ausbildung unser Top-Up Studium an und so die Möglichkeit, verkürzt zu studieren (weitere Infos zu Anrechnungsmöglichkeiten findest du auch weiter unten auf dieser Seite).

Du bist unsicher, welches Studienmodell das Richtige für dich ist? Unsere Studienberatung hilft dir gerne weiter!

Uns liegt deine Motivation für ein Fachgebiet mehr am Herzen als dein Notendurchschnitt. Alle Studiengänge an der FHM sind NC-frei.

Ein Studium an der FHM ist auch ohne Abitur möglich. Alle Infos dazu findest du hier:

Studieren ohne Abitur

 

Die Fachhochschule des Mittelstands (FHM) ist eine staatlich anerkannte, private Fachhochschule.
Studierende müssen daher mindestens die gleichen formalen Zugangsvoraussetzungen erfüllen, die für die Aufnahme eines vergleichbaren Studiums an einer öffentlichen Hochschule erforderlich wären.

Formale Voraussetzung zur Aufnahme des Bachelor-Studiums an der FHM ist die Hochschul- oder Fachhochschulreife.
Berufspraktiker mit entsprechenden beruflichen Abschlüssen können ebenfalls ein Studium aufnehmen.

Mögliche Zugangswege zum Studium:

  • Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (Allgemeine Hochschulreife, etc.)
  • Hochschulreife
  • Fachhochschulreife
  • Meister*in
  • Meisteranwärter*in mit FH-Reife
  • Betriebswirt*in des Handwerks
  • Betriebswirt*in (IHK)
  • Absolventen*innen zweijähriger Fachschulausbildungen
  • Fachwirte und Fachkaufleute
  • Staatlich geprüfte*r Betriebswirt*in

Als formale Voraussetzung für die Aufnahme eines Masterstudiums wird ein einschlägiger Bachelorabschluss oder eine von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannte Vorbildung gefordert. Bei unseren weiterbildenden (nicht konsekutiven) Masterstudiengängen musst du keine weiteren Voraussetzungen erfüllen. Für den konsekutiven Masterstudiengänge sind die Fächer deines Bachelorabschlusses entscheidend. 

Die Infos, ob es dich um einen weiterbildenden oder konsekutiven Master handelt, findest du auf der Seite des jeweiligen Studiengangs. Auh unsere Studienberatung hilft dir hier gerne weiter, solltest du unsicher sein. 

 

Zahlreiche Portale und Onlineshops bieten exklusive Rabatte für Studierende der FHM an.

Unter anderem erhältst Du während deines Studiums einen kostenlosen Zugang zu allen Office365-Produkten sowie den Zugriff auf die FHM e-Library mit über 90.000 geschützte Inhalte. Darüber hinaus erhalten Studierende des Medienbereichs Zugang zur Adobe Creative Cloud.

Weitere Vergünstigungen und Angebote während des Studiums findest Du hier.

Bewerbungsprozess

Bei der FHM kannst du dir deinen Wunschstudienplatz in wenigen Schritten sichern. Bitte fülle einfach unser Online-Bewerbungsformular aus. Um überprüfen zu können, ob du alle formalen Voraussetzungen zur Aufnahme des Studiums erfüllst, benötigen wir dein Zeugnis und einen tabellarischen Lebenslauf im pdf-Format, sowie ein Passfoto von dir.

1. Wunschstudium finden
Zuerst solltest du dich für einen passenden Studiengang und deinen bevorzugten FHM Campus entscheiden.

2. Unterlagen sammeln
Für deine Bewerbung solltest du folgende Unterlagen bereithalten:
- Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Zeugnis der (Fach-) Hochschulreife, Nachweis der Berufserfahrung)
- Ggf. Ausbildungs- und Weiterbildungszeugnisse (wenn du dich für ein Top-Up-Studienmodell entscheidest)
Tipp: Deine Zeugnisse sind noch nicht beglaubigt? Kein Problem! Zunächst kannst du diese Unterlagen auch vorläufig hochladen und die Beglaubigung später nachreichen.

3. Online-Formular ausfüllen und Bewerbung hochladen
Deine Bewerbung und die ersten Unterlagen reichst du bei uns über das Online-Bewerbungsformular ein. Einfach runterscrollen, ausfüllen, hochladen – fertig!

4. Wir prüfen deine Bewerbungsunterlagen
Sind deine Unterlagen bei uns eingegangen, überprüfen wir diese im ersten Schritt auf Vollständigkeit, sowie deine formale Hochschulzugangsberechtigung und ggf. deine individuelle Berechtigung zu einzelnen Studiengängen und -formen.

5.Zusage für dein Wunschstudium
Wenn unser Team aus dem Vertragsmanagement deine Unterlagen vollständig geprüft hat, melden wir uns direkt bei dir zurück. Fehlen noch Unterlagen? Wir finden gemeinsam eine Lösung. Passt alles? Perfekt, dann bekommst du eine vorläufige* schriftliche Zusage in Form eines Studienvertrages von uns zugeschickt.

6. Alle fehlenden Dokumente sammeln
Ab jetzt benötigen wir deine vollständig beglaubigten Zeugnisse, dein (Bewerbungs-) Foto und deinen Lebenslauf.

7. Studienvertrag ausfüllen & zurücksenden
Bitte sende uns den unterschriebenen Studienvertrag und alle fehlenden Unterlagen so schnell wie möglich zurück. 
Ganz wichtig: Unterschrift nicht vergessen.

8. Endgültige Zusage
Liegt dein unterschriebener Vertrag vor, stellen wir abschließend fest, ob der Studiengang, für den du dich beworben hast, an deinem Wunschcampus wirklich startet. Falls ja, melden wir uns mit der endgültigen Zusage bei dir zurück.

9. Du hast es geschafft!
Ist dein Vertrag unterschrieben, sind alle Unterlagen vollständig bei uns eingegangen und hast du von uns abschließend eine positive Rückmeldung mit der endgültigen Zusage zu deinem Studium erhalten? Dann hast du es geschafft – herzlich Willkommen an der FHM!

10. Jetzt geht es endlich los! Feierliche Immatrikulation
Dein Studium startet gemeinsam mit deinen Kommilitonen im Rahmen einer feierlichen Immatrikulationsveranstaltung. Hier wirst du von unserer Rektorin und/oder der FHM-Standortleitung begrüßt und dein Studium beginnt ganz offiziell.

*Bitte beachte: In Schritt 5 des Bewerbungsverfahrens gilt die Zusage vorbehaltlich eines Zustandekommens des jeweiligen Studiengangs. Damit ein Studiengang wirklich starten kann, benötigen wir eine ausreichende Anzahl an qualifizierten Bewerbungen (ähnlich einer Mindestteilnehmerzahl). Wird diese nicht erreicht, kann trotz der positiven Prüfung deiner Unterlagen unter Umständen keine passende Studiengruppe zustande kommen.

Nein, du kannst dich nur für einen Studiengang und Campus bewerben und deine Chancen für die Zulassung sind an allen FHM Campus gleich. Solltest du noch unsicher sein, welcher Studiengang oder Campus der Richtige für dich ist, dann melde dich gerne noch mal bei der Studienberatung.  

Bewerbungen an der FHM sind generell ganzjährig möglich. Je früher du deine Bewerbungsunterlagen einreichst, umso schneller können wir deine Unterlagen prüfen und dir eine Rückmeldung geben, ob es mit dem Studienplatz geklappt hat. Grundsätzlich gibt es einem selbst auch ein gutes Gefühl, mit Planungssicherheit in die Zukunft zu gehen. 

Bitte reiche deine Bewerbungsunterlagen für den Studienstart im Oktober spätestens bis zum 31. August ein. Im Nachzüglerverfahren sind nach individueller Rücksprache auch spätere Bewerbungen sowie Nachimmatrikulationen (bis zu zwei Monate nach Studienstart) möglich.

Hochschulzugangsberechtigung

Sofern du zum Zeitpunkt deiner Bewerbung noch keine Hochschulzugangsberechtigung hast, reiche uns die entsprechenden Zeugnisse bitte nach, sobald du diese erhalten hast. Die FHM immatrikuliert nach Landesrecht NRW (Hochschulzugang | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw)).

Als Nachweis für die Hochschulzugangsberechtigung kannst du folgende Optionen einreichen:

  • Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) 
  • Zeugnis der vollen Fachhochschulreife (FHR)  
  • Zeugnis des schulischen Teils der Fachhochschulreife (Fach-Abitur) + den Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung (IHK- bzw. HWK-Prüfungszeugnis und Abschlusszeugnis der Berufsschule) oder den Nachweis eines einschlägigen Praktikums, das von Ihrer Schule bzw. der zuständigen Bezirksregierung als praktischer Teil der Fachhochschulreife und genauso von Unternehmen bestätigt worden ist
  • Nachweis einer mindestens 2-jährigen Berufsausbildung (IHK- bzw. HWK-Prüfungszeugnis und Abschlusszeugnis der Berufsschule) + den Nachweis von mindestens 3 Jahren Berufserfahrung in einem einschlägigen Beruf anhand von Arbeitszeugnissen oder einer Bescheinigung von Ihrem Arbeitgeber auf dem Firmenbriefpapier sowie Unterschrift und Stempel
  • Nachweis einer beruflichen Aufstiegsfortbildung auf DQR 6-Level (z.B. Prüfungszeugnis zur/zum staatl. anerkannten Erzieher*in bzw. Heilerziehungspfleger*in, staatlich geprüfte*r Techniker*in, staatlich geprüfte*r Betriebswirt*in, Meister*in, etc.)

Sofern du den Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung bis zum Studienstart (offizieller Starttermin siehe Studienvertrag in den Immatrikulationsunterlagen) nicht erbringen kannst, wirst Du nicht immatrikuliert! Informiere uns bitte rechtzeitig, damit wir gemeinsam eine Lösung finden.


Darüber hinaus benötigen wir beim Vertragsabschluss folgende Unterlagen von dir:

  • Versicherungsbescheinigung der Krankenkasse (FHM-Absendenummer H0002814)
  • Zeugniskopien
  • Kopie des gültigen Personalausweises
  • Für die Hebammenwissenschaften zusätzlich:
    • Erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis
    • ärztliches Gesundheitsattest/ -zeugnis
  • Für Sozialpädagogik & Management, Soziale Arbeit & Management und Heil- und Inklusionspädagogik: 
    • Erklärung zur persönlichen Eignung (wird mit den Vertragsunterlagen übermittelt)
  • Für den Medical Sports & Health Management zusätzlich:
  • ärztliches Gesundheitsattest/ -zeugnis

An der Fachhochschule des Mittelstands (FHM) musst du, im Gegensatz zur Bewerbung an staatlichen Hochschulen, zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keine gültige Hochschulzugangsberechtigung vorlegen. Verschaffe dir also einen zeitlichen Vorteil, sichere dir deinen Studienplatz und reiche das Zeugnis bis zum Studienstart einfach nach.

Wir empfehlen dir deshalb, Dich bereits jetzt zu bewerben, damit du dir direkt einen Platz für deinen Traumstudiengang reservieren kannst.

Das Wichtigste: Bei uns gibt es keinen NC.

Bei dem Versicherungsnachweis handelt es sich um ein digitales Formblatt deiner Krankenkasse. Diese bestätigt, dass du gesetzlich bzw. privat versichert bist. Auch wenn du nicht studentisch versichert bist, weil du einer Vollzeitbeschäftigung nachgehst, muss deine Immatrikulation auch umgekehrt bei der Krankenkasse bekannt gemacht werden. Privatversicherte müssen sich für die Zeit des Studiums bei einer beliebigen gesetzlichen Krankenkasse von der Versicherungspflicht befreien lassen und die Befreiung den Unterlagen beifügen.

Mit dem studentischen Meldeverfahren werden die Hochschulen von deiner Krankenkasse des Weiteren darüber informiert, ob du deine Beiträge zahlst bzw. in Verzug mit der Zahlung bist. Ebenso informiert die Hochschule deine Krankenkasse über den Beginn und das Ende des Studiums.

Seit 2022 erfolgt das Meldeverfahren über den Versicherungsstatus sowie Studierendenstatus eines Studierenden zwischen den Krankenkassen und Hochschulen in elektronischer Form. Für die Übermittlung deines Versicherungsstatus, gib bitte den Namen unserer Hochschule bzw. die Absendenummer der FHM H0002814 bei deiner Krankenkasse an. Die Krankenkasse übermittelt die Daten dann elektronisch an uns.

Für einige Studiengänge benötigst du zusätzlich ein Allgemein Ärztliches Gutachten. In der Medizin sind alle Fachärztinnen und Fachärzte berechtigt und durch die Weiterbildung befähigt, Gutachten zu erstellen. Aus dem kurzen Gutachten muss hervorgehen, dass du für die Ausübung des bestimmten Studiums bzw. Berufes geeignet bist. 

In den meisten Fällen erhältst nach deinem Bewerbungseingang eine Studienplatzzusage und damit auch persönliche Planungssicherheit.

Leider gibt es vereinzelt auch Ausnahmen, die erstmal eine vorläufige Studienplatzzusage notwendig machen. Sobald für einen Studiengang hinreichend erfolgreiche Bewerbungen eingegangen sind, erhältst du die Vertragsunterlagen zugeschickt. 

 

Studienvertrag

Glückwunsch, du hast deinen Studienvertrag erhalten. Damit du tatsächlich auch immatrikuliert werden kannst, benötigen wir diesen innerhalb der Frist vollständig zurück. Bitte reiche die unterschriebenen Vertragsunterlagen mit den erforderlichen Anlagen gern bevorzugt digital per E-Mail oder ausgedruckt per Post ein. 

E-Mail: bewerbung@@fh-mittelstand..de

Postalisch:
Fachhochschule des Mittelstands (FHM)
Vertragsmanagement
Ravensberger Str. 10g
33602 Bielefeld

WICHTIG: Die Immatrikulation kann nur erfolgen, wenn die Unterlagen auch vollständig eingereicht werden. 

Du hast das Recht, binnen vierzehn Tagen nach Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen deinen Studienvertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um dein Widerrufsrecht auszuüben, musst du uns (Fachhochschule des Mittelstands (FHM) GmbH – University of Applied Sciences – Ravensberger Str. 10 G, 33602 Bielefeld, Telefon: 0521/966 55-10, Telefax: 0521/966 55-11, E-Mail: ) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über deinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Du kannst dafür das mit den Vertragsunterlagen versendete Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass du die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendest.

Studienfinanzierung

Die Fachhochschule des Mittelstands (FHM) ist eine staatlich anerkannte, private Hochschule. Als private Bildungsinstitution finanziert die FHM ihren Studienbetrieb ausschließlich aus den erhobenen Studiengebühren, die vollumfänglich in die Lehre und die Hochschulausstattung fließen. Die Studiengebühren können monatlich, in zwei Raten oder als Gesamtbetrag einmalig gezahlt werden. Die Zahlweise kannst du im Studienvertrag festlegen.

Tatsächlich ja, die FHM bietet Studieninteressierten verschiedene Rabatte an. 

Solltest du dich zum Beispiel dafür entscheiden, die Studiengebühren in ein oder zwei Raten zu begleichen, erhältst du folgende Rabatte:
1 Rate = 5% Rabatt
2 Raten = 3% Rabatt

Du hast bereits einen FHM-Bachelorstudiengang bei uns absolviert?
Sehr gut! Dann erhältst du auf unsere Master-Studiengänge 5% Rabatt und auch deine Familienangehörigen (ersten Grades: Ehepartner, Kinder oder Geschwister) profitieren von deinem FHM-Abschluss und erhalten ebenfalls 5% Rabatt auf die Studiengebühren.
 

Uns liegt es am Herzen, dass alle Studieninteressierten die Möglichkeit bekommt, an der FHM zu studieren. E ist uns wichtig, dass kein*e Bewerber*in durch Finanzierungsfragen am Studium gehindert werden. Einen Überblick über Möglichkeiten der Studienfinanzierung, wie bspw. staatliche Förderprogramme, BAföG, Steuervorteile, Bildungsfonds, Studienkredite oder Stipendien, findest du hier:

Infos zur Studienfinanzierung

Kontaktiere bei weiteren Fragen auch gerne unsere Studienberatung telefonisch, per Mail oder bei WhatsApp. 

Die Studiengebühren werden gemäß Studienvertrag erst ab dem Studienstart fällig.
Wir raten bei monatlicher Zahlung einen Dauerauftrag einzurichten, da wir die Studiengebühren nicht automatisch von deinem Konto abbuchen.

Eine Rechnungsstellung an unsere Studierenden erfolgt nicht. 

Solltest du dennoch einen Nachweis für deine Steuererklärung benötigen, reichen in der Regel der Studienvertrag oder die Erklärung zur Zahlungsweise als Nachweis. Sollte allerdings dein Arbeitgeber (einen Teil) deiner Studiengebühren übernehmen, kann dieser eine Rechnung anfordern.

Bitte wende dich dann per Mail an unsere Finanzbuchhaltung: 

Mail an fibu@@fh-mittelstand..de

Sollten Dritte (z. B. dein Arbeitgeber) die Studiengebühr für dich komplett oder teilweise entrichten, lege deinen Immatrikulationsunterlagen bitte das Formular „Kostenübernahme der Studiengebühren durch den Arbeitgeber“ bei. Du findest dieses in deinen Immatrikulationsunterlagen. Wir möchten dich dringend bitten, dieses Formular spätestens bis zwei Wochen nach Studienbeginn einzureichen.

Sondergebühren an der FHM

Das hochschuleigene Aufnahmeverfahren wird in Ausnahmen bzw. bei bestimmten Fällen zur Zulassung von Bewerber*innen mit Zeugnissen aus dem Ausland genutzt. Die Kosten für das hochschuleigene Aufnahmeverfahren liegen derzeit bei 250,00 EUR. 

Für beruflich Qualifizierte (Hochschulzugangsberechtigung), die einen fachfremden Studiengang belegen möchten gibt es ein gesondertes Prüfverfahren.

Beispiel:
Du hast eine mindestens 2-jährige kaufmännische Berufsausbildung absolviert und anschließend 3 Jahre Berufserfahren gesammelt.
Nun möchtest du einen Studiengang im Bereich Medien & Kommunikation oder Pädagogik belegen.
In diesem Fall wird eine sog. Fremdenprüfung durchgeführt, um festzustellen, ob du für den Studiengang geeignet bist.

Die Gebühr für die Fremdenprüfung beträgt aktuell 250,00 EUR.

Du hast bereits praktische Erfahrungen gesammelt oder an Weiterbildungen etc. teilgenommen, die den Inhalten eines Moduls entsprechen.
In bestimmten Fällen kann dann eine sog. Kategorisierungsprüfung durchgeführt werden.
Bei dieser Prüfung werden deine Kenntnisse zum Modul überprüft und in unser Bewertungssystem eingegliedert, damit du die entsprechenden Creditpoints bekommen kannst.

Die Gebühr für eine Kategorisierungsprüfung beträgt 150,00 EUR.

Um einen Bachelor- oder Masterabschluss zu erhalten, benötigst du eine bestimmte Anzahl an Credit Points.
Manchmal kommt es vor, dass dir Credit Points fehlen (z.B. Master-Studiengang mit 90 ECTS). In diesem Fall wird eine zusätzliche Prüfung durchgeführt, bei welcher du die fehlenden ECTS (z. B. 30 ECTS) erwirbst.

Die Gebühr für die zusätzlichen Credit Points richtet sich nach der Anzahl der zu erbringenden ECTS.

Studienstart & Immatrikulation

Studienstart ist i.d.R. Anfang Oktober (offizielle Immatrikulation zum 01.10.).
Einige Studiengänge starten zusätzlich im Februar (offizielle Immatrikulation zum 01.02.) und im Juni (offizielle Immatrikulation zum 01.06.).

Voraussetzung für den Erhalt der Immatrikulationsurkunde ist, dass du alle mit den Immatrikulationsunterlagen angeforderten Dokumente vollständig bei der FHM eingereicht hast. Deine Immatrikulationsurkunde wird dir zum Studienstart bei der feierlichen Immatrikulation ausgehändigt. Für Studierende im Fernstudium gilt die Studierendenbescheinigung, welche du dir selbst über deinen TraiNex-Zugang herunterladen kannst, als Immatrikulationsbescheinigung. Hier gibt es keine separate Immatrikulationsbescheinigung.

Auch für den Zugang zum Campus-Management-System (TraiNex) und im Fernstudium zur Online-University müssen alle mit den Immatrikulationsunterlagen angeforderten Dokumente von dir vollständig bei der FHM eingereicht worden sein.
Du erhältst anschließend deine persönlichen Zugangsdaten, spätestens in den ersten beiden Wochen nach Studienbeginn. Sollte dies nicht der Fall sein, melde dich bitte beim Vertragsmanagement.

Deinen Studierendenausweis erhältst du bei der feierlichen Immatrikulation.
Solltest du berufsbegleitend Studieren, wird dir der Studienausweis digital im Campus Management System (TraiNex) zur Verfügung gestellt. 

Alle Vollzeit-Studierenden der FHM Campus Bielefeld, Hannover, Rostock, Frechen, Düren und Köln erhalten ein sog. Trimesterticket*. Als Fahrausweis nutzt du deinen Studierendenausweis.

*Das Trimesterticket ist für Vollzeitstudierende verpflichtend abzunehmen. Die Gebühren sind nicht in den Studiengebühren enthalten.

Seit dem 01. Mai 2023 gibt es das sog. Deutschlandticket. Du kannst dein Trimesterticket erweitern, indem du – ohne Zutun der FHM – ein Abo als Upgrade zum Deutschlandticket abschließt. Die Kosten hierfür betragen die Differenz zwischen dem aktuellen Trimesterticket und 49 Euro.

Hier geht's zum Trimesterticket-Upgrade:

SemesterTicket-Upgrade der Deutschen Bahn

Weitere Anleitungen:

Flyer moBiel (Bielefeld)             Flyer GVH (Hannover)               Flyer DB (NRW-Ticket)          

Ablauf des Studiums

Das Studium an der FHM gliedert sich grundsätzlich in eine Trimesterstruktur. Jedes Studienjahr besteht somit jeweils aus drei Trimestern, in die jeweils vier Monate Studienzeit fallen:

Winter: 01.10. – 31.01.
Frühjar: 01.02. – 31.05.
Sommer: 01.06. – 30.09.

Ein dreijähriges Bachelorstudium setzt sich somit aus insgesamt neun Trimestern zusammen. In den ersten zwei Monaten des jeweiligen Trimesters finden die Lehrveranstaltungen statt. Anschließend folgen die Prüfungsvorbereitung und die dann die tatsächliche Prüfungsphase für die Modulprüfungen. Jede Veranstaltung/jedes Modul schließt grundsätzlich mit einer Prüfung statt.

Zum Studienstart wird dir der Zugang zum Campus-Management-System (TraiNex) freigeschaltet.
Die Zugangsdaten werden automatisch an die von dir angegebene Mailadresse versandt.

Im Bereich „Lernen“ – „Studienplan“ findest du dann bereits erste Termine für Einführungsveranstaltungen etc. veröffentlicht.
Über das TraiNex hast du außerdem Zugriff auf die Studienbescheinigung, Notenbescheinigung, Prüfungstermine, Studieninhalte sowie diverse Informationen aus dem Prüfungsamt.

Für jede Studiengruppe wird ein individuelle Studienverlaufsplan erstellt, eine Anmeldung zu den Kursen ist also nicht nötig. Du durchläufst alle Kurse gemeinsam mit deiner Studiengruppe.
Auch für die Prüfungen ist es nicht nötig, dass du dich anmeldest; der Prüfungstermin ist für alle Studierenden deiner Studiengruppe verpflichtend und wird im TraiNex veröffentlicht. Solltest du einmal nicht an einer Prüfung teilnehmen können (Krankheit etc.) musst Du ein ärztliches Attest einreichen und kannst die Prüfung am Nachprüfungstermin absolvieren.
 

Ja, während des Studiums kannst du bereits Berufserfahrung sammeln! Als Vollzeit-Studierende*r an der FHM absolvierst du eine drei- bis sechsmonatige Praxisphase, die fester Bestandteil deines Studiums ist und mit einer Abschlussprüfung endet. Das sogenannte Studium in der Praxis (SiP) verbringst du in einem Unternehmen oder einer Einrichtung deiner Wahl. Dies ermöglicht es dir, bereits während des Studiums und ohne Zeitverlust Berufserfahrung zu sammeln. Die SiP-Phase startet nach deinem ersten Studienjahr, du hast also schon weitreichendes Wissen erworben, das du nun auch praktisch anwenden und vertiefen kannst.

Studium verkürzen: Anrechnung von Vorleistungen

Wenn du bereits ein Studium an einer anderen Hochschule absolviert hast bzw. an einer anderen Hochschule CreditPoints erhalten hast, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass du dir Module aus deinem Erststudium anrechnen lassen kannst. In diesem Fall ist eine individuelle Prüfung deiner Vorleistungen* durch die wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen des Fachbereichs von Nöten.

Welche Inhalte angerechnet werden entscheidet letztendlich der Abgleich zwischen unseren Modulhandbüchern und den Inhalten deines Erststudium oder der Ausbildung.

Für die reibungslose Anerkennung der Inhalte benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Modulinhalte durch das Modulhandbuch deines Erststudiums/Deiner Ausbildung
  • Notenübersicht Deiner geleisteten Module/Fächer

*Für die Prüfung der Anerkennung Ihrer Prüfungsleistungen erheben wir einen einmaligen Betrag von 150,00 EUR.

Setze dich dazu bitte mit den wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen deines Fachbereichs in Verbindung.

 

Wir haben für eine Vielzahl von Ausbildungsabschlüssen eine pauschale Anerkennung von zuvor erbrachten Ausbildungsleistungen konzipiert. Die FHM rechnet dabei die Inhalte Deiner Ausbildung in den definierten Anrechnungsstudiengängen (Top-Up Studium) vollständig oder teilweise an, was eine gravierende Verkürzung deiner Studiendauer bedeutet – mit zugleich entsprechender Reduzierung der Studiengebühren. Du sattelst also auf deine berufliche Ausbildung eine akademische Qualifikation auf und erwirbst in kürzester Zeit deinen Studienabschluss.

Formale Voraussetzungen: Studieninteressent*innen müssen die Fachhochschulreife erlangt haben. Dies kann neben dem klassischen Erwerb des (Fach-)Abiturs in der Schule z.B. auch mit der Meister-, Technikerausbildung oder mit einem staatlich geprüften Abschluss (z.B. zum*zur Erzieher*in) geschehen.

Alle Infos zum Top-Up Studium gibt es hier:

Top-Up Studium an der FHM 

Die FHM bietet verschiedene Studiengänge als sog. Top-Up Studiengänge an. Als Aufbaustudiengänge sind diese auf die Bedürfnisse von Menschen mit abgeschlossener Berufsausbildung, die nun den nächsten Karriereschritt gehen und sich persönlich und fachlich weiterbilden wollen, zugeschnitten. Unsere Top-Up Studiengänge finden in Teilzeit oder im Fernstudium statt und lassen sich dadurch perfekt mit deinem Berufs- und Privatleben vereinbaren!

Zum Top-Up Studium an der FHM 

Beurlaubung

Ja, du kannst dich während des Studiums aus bestimmten Gründen beurlauben lassen. Die Voraussetzungen für eine Beurlaubung sind zum einen keine offenen Studiengebühren und zum anderen keine laufenden Prüfungsleistungen. Ebenso muss der Antrag spätestens vier Wochen vor Beginn des Trimesters schriftlich unter Angabe von Gründen beantragt werden.
Eine Beurlaubung ist trimesterweise und nur zum Trimesterbeginn möglich. Die maximale Beurlaubungszeit beträgt ein Jahr.

Für die Beurlaubung vom Studium ist eine offizielle Antragsstellung erforderlich. Den Beurlaubungsantrag findest du in deinem TraiNex Archiv.
Sende diesen ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail an studienverwaltung@@fh-mittelstand..de oder postalisch an das Vertragsmanagement der FHM in Bielefeld. Formlose Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Wenn Du Fragen hast, helfen dir die wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen deines Fachbereichs gerne weiter.

Während der Beurlaubung wird dein Zugang zum Trainex gesperrt. Die Teilnahme an Vorlesungen und Prüfungen ist in dieser Zeit nicht möglich.
Die Zahlungsverpflichtung der Studiengebühren ruht in dieser Zeit, jedoch nicht die Zahlungsverpflichtung für das Trimesterticket (gilt nur für Vollzeitstudierende an bestimmten Standorten).

Nach der Beurlaubung wird das Studium, in Rücksprache mit deinem Studiengruppenbetreuer, entweder in der gleichen Studiengruppe oder in einer Nachfolgegruppe fortgesetzt.
Die verpassten Prüfungen musst du nach der Beurlaubung entweder selbstständig oder mit der neuen Studiengruppe nachholen.

Bitte melde dich frühzeitig vor Beurlaubungsende bei der Studienberatung, damit dein Wiedereinstieg geplant werden kann.

Bei Studienverträgen ab Studienstart 02/2023

Eine ordentliche Kündigung ist während der Dauer der Beurlaubung nicht möglich. Somit ist eine zeitgleiche Beurlaubung und Kündigung nicht möglich.

Unsere Studienberatung und das Vertragsmanagement helfen dir gerne weiter, solltest du Fragen dazu haben.

 

Bei Studienverträgen bis Studienstart 10/2022

Wird der Studienvertrag während der Beurlaubung von Seiten des Studierenden gekündigt, erlischt die Beurlaubung mit dem Tag des Eingangs des Schreibens in der FHM (Eingangsstempel). Von diesem Tag an zählt die reguläre Kündigungsfrist – jeweils zum Ende des nächsten Trimesters. 

Während der Beurlaubung kannst du den Studienvertrag ebenfalls schriftlich und unter Angabe eines Grundes zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen.
Kündigst du während der laufenden Beurlaubung, erlischt die Beurlaubung mit dem Tag des Eingangs des Schreibens. Die Kündigungsfrist greift dann zum Ende des darauffolgenden Trimesters, auch wenn du für das darauffolgende Trimester eine ursprüngliche Beurlaubung hatte. Die Konsequenz daraus wäre, dass du ab dem Ende der Beurlaubung wieder die Studiengebühren bezahlen musst.

Beispiel:
Beurlaubung vom 01.02.2022 – 30.09.2022.
Kündigung am 15.04.2022
Vertragliche Kündigungsfrist zum 30.09.2022

Automatische Beendigung der Beurlaubung zum <s>31</s>01.05.2022
Zahlungsverpflichtung vom 01.0<s>6</s>5.2022 – 30.09.2022.

Eine zeitgleiche Beurlaubung und Kündigung ist nicht möglich.

Unsere Studienberatung und das Vertragsmanagement helfen dir gerne weiter, solltest du Fragen dazu haben.

Kündigung des Studienvertrags

Der Studienvertrag kann schriftlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt werden.

Die Kündigung kann entweder digital als Anlage per E-Mail () oder postalisch an das Vertragsmanagement der FHM in Bielefeld zugeschickt werden. Der Studienvertrag kann formlos gekündigt werden, es bedarf keiner Vorlage.

Fernstudierende können den Studienvertrag hier online kündigen.

Die vertragliche Kündigungsfrist ist immer zum Ende des nachfolgenden Trimesters.
Die Trimesterzeiten sind immer vom 01.02. – 31.05. / 01.06. – 30.09. / 01.10. – 31.01.

 

Für Fernstudierende ab Studienstart 02/2023 gelten folgende Kündigungsfristen

Eine Kündigung ist erstmals ordentlich nach 6 Monaten nach Studienbeginn mit einer Frist von 6 Wochen möglich. Danach ist eine ordentliche Kündigung jeweils monatlich zum Monatsende mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten möglich. 

Eine Kündigung kann zu jeder Zeit zurückgezogen werden. Bitte wende dich dafür an studienverwaltung@@fh-mittelstand..de.

Die Zahlungspflicht gilt bis zum Vertragsende. 

Bis zum offiziellen Vertragsende bzw. bis zur offiziellen Exmatrikulation kannst du weiterhin an den Prüfungen und Vorlesungen teilnehmen.

Diese Prüfungen/Abgaben bleiben weiterhin verpflichtend. Falls du eine Leistung nicht erbringen kann oder möchtest, ist eine Abmeldung beim Prüfungsamt durch ein ärztliches Attest oder eine Antragsstellung zur dauerhaften Abmeldung von Prüfungen bis zum Vertragsende erforderlich.

Exmatrikulation

Die offizielle Exmatrikulation erfolgt immer zum vertraglichen Vertragsende. Bis dahin gelten alle Rechte und Pflichten aus dem Studienvertrag.

Ja, eine vorzeitige Exmatrikulation ist möglich. Bitte teile uns den Zeitpunkt der vorzeiten Exmatrikulation mit. Ab dem Zeitpunkt der vorzeitigen Exmatrikulation wird der TraiNex-Zugang gesperrt. Eine Teilnahme an weiteren Vorlesungen oder Prüfungen ist nicht mehr möglich. 

Die Zahlungsverpflichtung bleibt davon unberührt. Diese gilt bis zum Vertragsende, unabhängig davon, ob du noch weitere Leistungen der FHM in Anspruch nimmst oder nicht.

FHM als Arbeitgeber

An der FHM gibt es viel zu lernen – und das auch fernab des Hörsaals. Wir bieten FHM Praktikumsplätze in den unterschiedlichsten Verwaltungs- und Servicebereichen an – ob forschungsorientiert im Bereich (internationaler) Projekte, in unseren Fachbereichen, der IT oder dem Hochschulmarketing – die Themenfelder und Aufgaben sind sehr vielfältig. 

Welcher Bereich weckt dein Interesse? Wir freuen uns auf deine Bewerbung!

Hier geht’s zu den aktuellen Jobangeboten für Studierende

Du bist engagiert und strebst eine Karriere in Wissenschaft und angewandter Forschung, in Lehre und Weiterbildung oder im Hochschulmanagement einer privaten Fachhochschule an?

Hier geht’s zu unseren Jobangebote

Die Schulausbildung ist abgeschlossen und ein neues Kapitel beginnt: Wir freuen uns auf motivierte, wissbegierige Talente, die mit einer Berufsausbildung an der Fachhochschule des Mittelstands (FHM) ihre berufliche Laufbahn beginnen wollen. Bei uns lernst du in einem kollegialen und strukturierten Umfeld deine Stärken kennen und richtig einzusetzen. Du entdeckst verschiedene Abteilungen des Hochschulwesens und bekommst einen intensiven Einblick in diese zukunftsstarke Branche.

Hier geht’s zu unseren freien Ausbildungsplätzen.

Deine Studienberaterinnen

Du Hast weitere Fragen?

Dein direkter Draht zu uns!
FHM-Studienberatung

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