Mit dem Bildungscheck, finanziert durch Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF), fördert das Land NRW die Beteiligung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Betrieben an beruflicher Weiterbildung. Im Fokus stehen dabei vor allem geringqualifizierte und weiterbildungsferne Beschäftigte.
Wer wird gefördert?
- Beschäftigte, Beschäftigte in Elternzeit (Unternehmensgröße max. 249 Beschäftigte)
- Berufsrückkehrende (spezielle Voraussetzungen)
- Unternehmen in NRW, max. 249 Beschäftigte
Unter welchen Bedingungen?
Obligatorische Beratung, Anspruch alle zwei Kalenderjahre, nur für: Zugewanderte bzw. Menschen mit Migrationshintergrund (selbst oder ein Elternteil aus dem Ausland zugewandert), Beschäftigte ohne Berufsschulabschluss, Un- oder Angelernte oder länger als vier Jahre nicht im Ausbildungsberuf tätig, Ältere ab 50 Jahren, atypische Beschäftigte. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf bei Alleinstehenden 30.000,- €, bei gemeinsamer Veranlagung 60.000,- € nicht überschreiten. An Betriebe können im Zeitraum von zwei Kalenderjahren bis zu zehn Bildungsschecks ausgegeben werden: für Beschäftigte, deren Arbeitnehmerbrutto 39.000,- €/Jahr nicht übersteigt.
Wie hoch ist die Förderung?
50 Prozent der Weiterbildungskosten, max. 500,- €
Eigenanteil
Beschäftigte (im individuellen Zugang) oder Unternehmen (im betrieblichen Zugang)
Wer fördert?
Land NRW (Flyer)
Antragsverfahren
Beantragung bei einer Bildungsscheck-Beratungsstelle