Zum Hauptinhalt springen Zum Seitenende springen
InfomaterialInfomaterial bestellen BewerbenBewerben zum Studium Studienberatung WhatsApp BeratungWhatsApp Studienberatung

Fachlich und persönlich weiterentwickeln.

Akademische Weiterbildung

Du interessierst dich für eine unserer Weiterbildungen und möchtest erfahren, welche Möglichkeiten es gibt diese zu finanzieren? 
Es gibt viele Fördermöglichkeiten wie z.B. den Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen oder steuerliche Vergünstigungen, die du nutzen kannst. Alle Infos zu den Fördermöglichkeiten der Weiterbildungen an der FHM erfährst du hier.

Deine Fördermöglichkeiten

Mit dem Bildungscheck, finanziert durch Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF), fördert das Land NRW die Beteiligung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Betrieben an beruflicher Weiterbildung. Im Fokus stehen dabei vor allem geringqualifizierte und weiterbildungsferne Beschäftigte.
 

Wer wird gefördert?
  • Beschäftigte, Beschäftigte in Elternzeit (Unternehmensgröße max. 249 Beschäftigte)
  • Berufsrückkehrende (spezielle Voraussetzungen)
  • Unternehmen in NRW, max. 249 Beschäftigte
Unter welchen Bedingungen?

Obligatorische Beratung, Anspruch alle zwei Kalenderjahre, nur für: Zugewanderte bzw. Menschen mit Migrationshintergrund (selbst oder ein Elternteil aus dem Ausland zugewandert), Beschäftigte ohne Berufsschulabschluss, Un- oder Angelernte oder länger als vier Jahre nicht im Ausbildungsberuf tätig, Ältere ab 50 Jahren, atypische Beschäftigte. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf bei Alleinstehenden 30.000,- €, bei gemeinsamer Veranlagung 60.000,- € nicht überschreiten. An Betriebe können im Zeitraum von zwei Kalenderjahren bis zu zehn Bildungsschecks ausgegeben werden: für Beschäftigte, deren Arbeitnehmerbrutto 39.000,- €/Jahr nicht übersteigt.

Wie hoch ist die Förderung?

50 Prozent der Weiterbildungskosten, max. 500,- €

Eigenanteil

Beschäftigte (im individuellen Zugang) oder Unternehmen (im betrieblichen Zugang)

Wer fördert?

Land NRW (Flyer)

Antragsverfahren

Beantragung bei einer Bildungsscheck-Beratungsstelle

Wer wird gefördert?
Förderinhalte
  • Berufliche Weiterbildungsmaßnahmen
  • Berufsbegleitendes Studium, das fachlich auf der Berufsausbildung aufbaut
Unter welchen Bedingungen?

Berufsanfänger*innen nach dualer Berufsausbildung, max. Alter 28 Jahre, Erfüllung der Kriterien „begabt"

Wie hoch ist die Förderung?

Zuschüsse von insgesamt 6.000,- EUR für förderfähige Weiterbildungen, jährlich 2.000,- EUR – bei einem Eigenanteil von höchstens 180,- EUR pro Jahr

Eigenanteil

Übernahme durch Beschäftigte/Unternehmen

Wer fördert?

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Weitere Informationen

www.sbb-stipendien.de

Kosten für berufliche Weitebildungen können bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Arbeitnehmer können bis zu einem Betrag von 1.000 Euro pro Jahr die Werbungskostenpauschale in Ansatz bringen, ohne dass die Ausgaben nachzuweisen sind. Weitere Informationen gibt es beim Finanzministerium NRW.

  • Du hast die Möglichkeit dir einen großen Teil der Kosten für deine Weiterbildung vom BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) erstatten zu lassen.  
  • Für die Rückerstattung der Kosten musst du einen Antrag beim BAMF stellen. Diesen findest du hier.
  • Die Rückerstattung ist bei der unverkürzten ZQ auf den Höchstbetrag von 1.470 € beschränkt, bei der verkürzten Zusatzqualifikation auf den Höchstbetrag von 735 €
Ausgezeichnet! Zertifizierte Qualität an der FHM.