Für alle, die Ihrer Berufsausbildung ein Upgrade verpassen wollen! Das FHM-Top-Up-Studium richtet sich an Menschen mit abgeschlossener Berufsausbildung, die nun den nächsten Karriereschritt gehen und sich weiterbilden wollen. Sie satteln auf Ihre bisherige Ausbildung eine akademische Qualifikation auf und erwerben in kürzester Zeit Ihren Studienabschluss. Wir haben für eine Vielzahl von Ausbildungsabschlüssen eine pauschale Anerkennung von zuvor erbrachten Leistungen konzipiert. Dies bedeutet eine gravierende Verkürzung Ihrer Studiendauer, mit zugleich entsprechender Reduzierung der Studiengebühren. Formale Voraussetzungen: Sie müssen die Fachhochschulreife erlangt haben, z. B. durch den Erwerb des (Fach-)Abiturs, der Meister- und Technikerausbildung oder mit einem staatlich geprüften Abschluss (z. B. zur Erzieherin).
Eine Anerkennung von Vorleistungen aus einer zuvor absolvierten Ausbildung oder einem vorangegangenen/abgebrochenen Studium bietet Ihnen die Möglichkeit, sich einzelne Module anrechnen zu lassen. Die FHM-Studienberatung sowie die Fachbereiche unterstützen Sie in diesem Prozess gerne und stehen Ihnen beratend zu Seite.
Als anerkennungsfähige Vorleistungen gelten zum Beispiel (individuelle Prüfung vorausgesetzt):
Wenn die im Rahmen Ihrer Berufsausbildung erworbenen Kenntnisse (in Inhalt und Umfang) größtenteils vorliegen, bei einzelnen Modulen jedoch nicht ganz für eine Anrechnung ausreichen, kann im jeweiligen Modul eine Einstufungsprüfung („Kategorisierungsprüfung“) durchgeführt werden. Die Prüfungsgebühr pro Kategorisierungsprüfung beträgt 150,00 Euro. Die Kategorisierungsprüfung dient dazu, festzustellen, ob Ihre Vorkenntnisse umfangreich genug sind, um Ihnen die jeweilige Modulprüfung erlassen zu können. Beim Bestehen der Prüfung erscheint die jeweilige Bewertung als Modulnote auf Ihrem Zeugnis. Beim Nichtbestehen müssen Sie nach eigenständiger Vorbereitung eine reguläre Modulprüfung absolvieren. Kategorisierungsprüfungen werden mündlich durchgeführt, mit einem zeitlichen Umfang von ca. 15-20 Minuten. Abgefragt werden können alle Inhalte, welche das Modulhandbuch des jeweiligen Studiengangs für das Modul vorsieht.
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