BIX 2022: Digitale Anwendungen sorgen für deutlich mehr Bürokratie in den Arztpraxen

Digitale Prozesse wie die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) erhöhen aktuell den Bürokratieaufwand in vertragsärztlichen Praxen um 1,25 Millionen Stunden. Das geht aus dem aktuellen Bürokratieindex für die vertragsärztliche Versorgung (BIX) hervor, den die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) gemeinsam mit der Fachhochschule des Mittelstands (FHM) veröffentlicht. Den gesamten Bericht gibt es hier zum Download.

„Die eAU verursacht bislang einen Zusatzaufwand in Höhe von mehr als einer Million Arbeitsstunden pro Jahr in den Praxen. Da ist das eRezept noch nicht einmal berücksichtigt“, sagt Dr. Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der KBV. „Anstatt also die Praxen zu entlasten, hat die bisherige Digitalisierungspolitik die Praxen nachweislich immer noch weiter belastet“, ergänzt er.

Als Gründe für die erhöhte Bürokratie durch die eAU werden die lange Dauer des elektronischen Signiervorgangs und das digitale Versenden genannt. Bei fehlerhaftem Digitalversand erhöht das Ausstellen der papiergebundenen Ersatzbescheinigung den Aufwand maßgeblich. „Pro Fall verursacht das digitale Verfahren der eAU aktuell 50 Sekunden mehr bürokratischen Aufwand als die papiergebundene Bescheinigung. Bei jährlich 90 Millionen ausgestellten eAUs summiert sich dies auf 1,25 Millionen Stunden mehr Bürokratie in den Praxen“, erklärt Prof. Volker Wittberg von der FHM, Leiter des Nationalen Zentrums für Bürokratiekostenabbau.

„Es geht darum, die medizinische Versorgung für die Menschen in Deutschland zu sichern und – wo möglich – zu verbessern“, sagt Kriedel. Eine Digitalisierung der ambulanten Versorgung dürfe nicht auf Kosten der ärztlichen Behandlungszeit gehen. „Eine Digitalisierung, die diese Zeit nicht nur nicht erhöht, sondern sogar reduziert, ist somit kontraproduktiv und fehlgeleitet“, stellt er fest.

Um das digitale Signieren zu beschleunigen, müssten durch die gematik Mindestvorgaben definiert und überprüft werden, so Kriedel. „Es muss beispielsweise festgelegt werden, wie lange ein Signiervorgang maximal dauern darf und welche diesbezüglichen Funktionalitäten ein Softwaresystem seinen Anwendern anbieten muss“, fordert das KBV-Vorstandsmitglied. Die wichtigste Voraussetzung für den Einsatz digitaler Anwendungen in Praxen sei eine stabil funktionierende Telematik-Infrastruktur (TI). „Um tatsächliche Verbesserungen für die ambulante medizinische Versorgung zu erzielen, müssen die weitere Implementierung und auch die Weiterentwicklung der TI von jetzt an nutzerorientiert vonstattengehen. Jegliche digitale Anwendung ist vollumfänglich zu erproben, bevor sie im Praxisalltag landet“, erklärt Kriedel.

Im Gegensatz zu vorangegangenen BIX-Studien stand dieses Mal nicht die Gesamtbetrachtung der Bürokratiebelastung in der vertragsärztlichen Versorgung im Fokus. Mit der Umstellung auf das elektronische Verfahren bei der Ausstellung und Übermittlung der AU konzentrierte sich die Untersuchung auf einen aktuell für viele Praxen relevanten Themenbereich. Anhand eines definierten Fragebogens wurden Vertragspraxen von April bis Mai 2022 telefonisch befragt.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) vertritt die politischen Interessen der über 183.000 an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärztinnen/Ärzte und Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die ambulante medizinische Versorgung für 73 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozialversicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweises zur Honorierung der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten sowie zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen. Die KVen und die KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Bei der hybriden Pressekonferenz: Dr. Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der KBV, Prof. Dr. Volker Wittberg, Prorektor Forschung & Entwicklung FHM, Dr. Bernhard Gibis, KBV Dezernent