Zentrale ERASMUS-Mobilitätsmaßnahmen (Mutilaterale Projekte, Akademische Netzwerke, Begleitende Maßnahmen) werden von der Exekutivagentur der Europäischen Kommission in Brüssel verwaltet. Informationen dazu finden Sie unter:
Das Hochschulprogramm ERASMUS, eine der großen Erfolgsgeschichten der Europäischen Union, fördert seit 1987 die grenzüberschreitende Mobilität von Studierenden, Hochschuldozenten und Hochschulpersonal in Europa. Bisher haben rund zweieinhalb Millionen Studierende und fast 250.000 Dozenten mit diesem Programm einen Auslandsaufenthalt durchgeführt.
Mit ERASMUS+ haben Studierende noch vielfältigere Möglichkeiten, Auslandserfahrungen zu sammeln und internationale Kompetenzen zu erwerben. Sie können wie bisher – allerdings mit höheren Stipendien – ein Studium oder Praktikum in 34 europäischen Ländern absolvieren. Neu ist, dass Auslandsaufenthalte künftig sogar jeweils im Bachelor, Master und Doktorat für eine Dauer von bis zu 12 Monaten möglich sind. Zu einem späteren Zeitpunkt sind diese Auslandsaufenthalte in kleinerem Umfang erstmals auch in allen Ländern der Welt realisierbar. Mit ERASMUS+ können nun auch zinsgünstige Kredite für ein ganzes Masterstudium im europäischen Ausland zur Verfügung gestellt werden. Außerdem bietet das Programm die Möglichkeit, dass Studierende eine Lehramtsassistenz an einer Schule im Ausland und Hochschulabsolventen unmittelbar nach Studienabschluss ein zwei- bis zwölfmonatiges Unternehmenspraktikum in Europa absolvieren können; eine günstige Gelegenheit, um den ausländischen Arbeitsmarkt im Hinblick auf eine spätere Beschäftigung im Ausland zu testen.
ERASMUS+ fördert die Mobilität von Studierenden (Praktika und Studium), und die Mobilität von Hochschulangehörigen (Lehrbeauftragte, Verwaltungsmitarbeiter) Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, Aufenthalte ausländischen Unternehmenspersonals an deutschen Hochschulen sowie Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal an europäischen Hochschulen und Unternehmen.
Die ERASMUS Universitätscharta (EUC) wurde von der EU-Kommission vergeben, sie beweist, dass eine Hochschule alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilname am ERASMUS-Programm erfüllt.
Leitung Erasmus Mobilitätsprogramme
kollmeier@
fh-mittelstand.de
Fon: +49 521 96655248
Standort
Bielefeld
An deutschen Hochschulen immatrikulierte Studierende können ERASMUS-Mobilitätszuschüsse in Anspruch nehmen. Neben Deutschen und Staatsangehörigen eines am Programm teilnehmenden Landes können auch Staatsangehörige von Drittstaaten am ERASMUS-Programm teilnehmen, die ein (vollständiges) Studium in Deutschland absolvieren, welches zu einem anerkannten Abschluss führt. Austauschstudierende können keinen ERASMUS-Zuschuss in Anspruch nehmen. Lehrende und sonstige Mitarbeiter müssen an einer deutschen Hochschule tätig sein, um am Programm teilnehmen zu können.
Behinderte können einen Zuschuss für Mehrkosten im Rahmen eines ERASMUS-Aufenthalts erhalten. Dies gilt für alle ERASMUS-Mobilitätslinien (Studium, Praktika, Mobilität zu Unterrichtszwecken und Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken ebenso wie im Zusammenhang von Vorbereitenden Reisen und Intensivprogrammen).
Weitergehende Information und Beratung zu den ERASMUS-Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim
Deutschen Akademischen Austauschdienst
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
Tel.: +49(0)228/882-578
Fax: +49(0)228/882-555
E-Mail: eu-programme@daad.de
Homepage: www.eu.daad.de
Studierende erhalten mit ERASMUS die Möglichkeit, in einem anderen europäischen Land zu studieren und ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern.
Dabei lernen sie das akademische System einer ausländischen Hochschule kennen und profitieren von deren Lehr- und Lernmethoden. Nach Abschluss des ersten Studienjahres können Studierende für einen Studienaufenthalt zwischen drei und zwölf Monaten an einer ausländischen Gasthochschule bis einschließlich zur Promotion gefördert werden. Voraussetzung für eine ERASMUS-Förderung ist die Vereinbarung eines Inter-institutionellen Agreements mit der entsprechenden Hochschule.
Das Programm bietet Studierenden folgende Leistungen:
ERASMUS fördert auch Praktika für Studierende in einer Gasteinrichtung im europäischen Ausland (ausgeschlossen sind EU-Institutionen bzw. Institutionen, die EU-Programme verwalten sowie diplomatische Vertretungen der Herkunftsländer der Studierenden). Studierende können Arbeitserfahrung in einem internationalen Umfeld sammeln. Darüber hinaus können sie ihre Schlüsselqualifikationen wie Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, Offenheit und Kenntnisse über andere Kulturen und Märkte erweitern. Studierende können für ein Pflichtpraktikum oder auch ein freiwilliges Praktikum zwischen zwei und zwölf Monaten Förderung erhalten. ERASMUS+ Praktikanten (SMP) erhalten monatlich mindestens 100 Euro zusätzlich zu den SMP (Studium Förderraten), also 450 Euro in der Gruppe 1, 400 Euro in der Gruppe 2 und 350 Euro in der Gruppe 3.
Praktische Informationen zum Erasmus+ Auslandsaufenthalt ►
Das Programm bietet Studierenden folgende Leistungen:
Programmablauf bei ERASMUS-Studierenden-Mobilität-Praktikum (SMP)
Die Abschlussunterlagen müssen möglichst 14 Tage nach Ende des Praktikums bei dem International Office eingereicht werden.
ERASMUS fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die im Besitz einer ERASMUS-Universitätscharta sind. Die Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen jenen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren können oder wollen. Dabei soll die Entwicklung von gemeinsamen Studienprogrammen der beiden Partnerhochschulen und der Austausch von Lehrinhalten und -methoden einbezogen werden.
Die Lehraufenthalte müssen mindestens fünf Unterrichtsstunden umfassen und dürfen höchstens sechs Wochen dauern.
Auch möglich ist die Förderung von Unterrichtsmaßnahmen von ausländischem Unternehmenspersonal an deutschen Hochschulen, um die Zusammenarbeit von Hochschulen und Wirtschaftsunternehmen zu stärken.
Folgender Personenkreis über ERASMUS+ gefördert werden:
Das Programm bietet folgende Leistungen:
Als eine weitere unterstützende Maßnahme zur Internationalisierung der Hochschulen sind Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal (Lehre und Verwaltung) an europäischen Hochschulen und an ausländischen Unternehmen / Einrichtungen möglich.
Die Auslandsaufenthalte sollen mindestens eine Woche (= fünf Arbeitstage) und höchstens sechs Wochen dauern. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Aufenthalte von weniger als einer Woche förderbar.
Mit STT kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden, Beispiele hierfür sind:
Das Programm bietet folgende Leistungen: