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Bildung lohnt sich

Wir helfen dir bei der Finanzierung

Mit einem Studium an der FHM sicherst du dir beste Chancen für deinen beruflichen Ein- und Aufstieg. Ein Studium öffnet Türen für gesellschaftliche Teilhabe und beruflichen Erfolg! Mit deinem Interesse zeigst du, dass du bereit bist, für eine hochwertige Ausbildung persönliches Engagement aufzubringen und in deine Zukunft zu investieren. 

Diese Bereitschaft verdient größten Respekt – und es wird sich für dich langfristig lohnen! Uns ist dabei wichtig, dass jeder*jedem Interessent*in der Zugang zu einem FHM-Studium ermöglicht wird. Begabung und Motivation sind für uns die ausschlaggebenden Kriterien zur Aufnahme eines Studiums – keine Bewerberin und kein Bewerber sollte durch Finanzierungsfragen am Studium gehindert werden.

Die Finanzierungsmöglichkeiten im Überblick

Digitale Technologien und Know-how entscheiden in der heutigen Arbeits- und Wirtschaftswelt über die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit von Unternehmen. Damit der Mittelstand die wirtschaftlichen Potenziale der Digitalisierung ausschöpfen kann, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit dem Programm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“. Das Programm bietet finanzielle Zuschüsse und soll Firmen dazu anregen, mehr in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung der eigenen Beschäftigten zu investieren. Zuschüsse gibt es in zwei Modulen:

  • Fördermodul 1: Investitionen in digitale Technologien
  • Fördermodul 2: Investitionen in die Qualifizierung der Beschäftigten zu Digitalthemen
     

Mitarbeiter*innen akademisch an der FHM ausbilden lassen – Fördergelder erhalten

Im Bereich von Fördermodul 2 kann dein Unternehmen mit der FHM rund um den Studiengang B.A. Online Marketing & Digital Commerce zusammenarbeiten und die Rückzahlung der Studiengebühren über die genannten Fördergelder beantragen. Als Mitarbeiter*in hast du eine kaufmännische Ausbildung abgeschlossen und möchtest dich nun für den Bereich Onlinemarketing weiterqualifizieren? Das Bachelor-Studium Online Marketing & Digital Commerce an der Fachhochschule des Mittelstands (FHM) bereitet dich ideal auf den Einsatz in einem zukunftsweisenden Gebiet vor. Die FHM rechnet Inhalte aus deiner Ausbildung an – so verkürzt sich das Studium auf zwei Jahre. Und das Gute: Du gehst weiterhin deinem Job nach und studierst an der FHM nebenberuflich. Die Vereinbarkeit von Studium und Arbeitszeiten ist uns dabei ein besonderes Anliegen.

Weitere Studiengänge mit digitalem Bezug:

  • B.A. Digital Business Management
  • B.A. Media Management & Innovation
  • B.A. Online Marketing & Digital Commerce
  • B.Sc. Wirtschaftsingenieur für Meister, Techniker & tech. Fachwirte
  • B.Sc. Wirtschaftsingenieur (Fernstudium)
  • M.A. Global Mittelstand
  • MBA Innovation & Leadership
     

Wer kann diese Förderung beantragen?

Angesprochen sind mittelständische Unternehmen aus allen Branchen (inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe) mit 3 bis 499 Beschäftigten, die entsprechende Digitalisierungsvorhaben planen, zum Beispiel Investitionen in Soft-/Hardware und/oder in die Mitarbeiterqualifizierung. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Unternehmen haben maximal 12 Monate Zeit, ihr gefördertes Digitalisierungsprojekt umzusetzen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach erfolgreicher Verwendungsnachweisprüfung. Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro pro Unternehmen, bei Investitionen von Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken kann sie bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen betragen. Die minimale Fördersumme beträgt 17.000 Euro in Modul 1 und 3.000 Euro in Modul 2. Kleinere Unternehmen einen etwas höheren prozentualen Zuschuss. Die Förderung läuft seit dem 7. September 2020, der Antrag auf Förderung ist bis einschließlich 2023 zu stellen.

Alle Informationen findest du hier beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. 

Die Fachhochschule des Mittelstands (FHM) ist eine staatlich anerkannte Hochschule und erfüllt damit als Institution die Voraussetzungen des Berufsausbildungsförderungsgesetzes (BAföG). Ob BAföG gezahlt wird, richtet sich im Einzelfall nach deinem Einkommen bzw. Vermögen und nach dem deiner Eltern. Die Voraussetzungen werden nach deiner Antragstellung individuell geprüft.

Unabhängig vom Einkommen der Eltern wird BAföG gewährt, wenn du als Antragstellender nach dem 18. Lebensjahr mindestens fünf Jahre erwerbstätig warst oder nach einer dreijähriger Berufsausbildung weitere drei Jahre erwerbstätig warst (bei kürzerer Ausbildungsdauer entsprechend längere Erwerbstätigkeit). Grundsätzlich werden BAföG-Leistungen je zur Hälfte als nicht zurückzuzahlender Zuschuss und als zinsloses Darlehen gewährt. Das BAföG finanziert im Normalfall die gesamte Ausbildungsdauer. Weitere Informationen findest du auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: www.bafög.de


Den Antrag auf Ausbildungsförderung kannst du direkt beim BAföG-Amt des Studierendenwerks Bielefeld stellen. 
Unabhängig davon für welchen FHM-Standort du dich interessierst.

Studierendenwerk Bielefeld
Amt für Ausbildungsförderung
Universitätsstraße 25 (Uni-Hauptgebäude), Gebäudeteil C2
33615 Bielefeld

Tel.: 0521 - 106 - 88800
Fax: 0521 - 106 - 88801
bafoeg@@stwbi..de
 

Einen digitalen BAföG-Antragsassistent findest du hier: www.meinbafoeg.de

  • Antrag ausfüllen in nur 30 Minuten
  • Vollständig und fehlerfrei

Wusstest du schon, dass du  deine Studiengebühren von der Steuer absetzten kannst?
Auf diese Weise kannst du dir bis zu 42 % deiner geleisteten Studiengebühren zurückholen. Du kannst zum Beispiel unter bestimmten Voraussetzungen die Studiengebühren zur Minderung der Einkommenssteuerlast heranziehen oder die Fahrtkosten, Unterrichtsmaterialien und Ähnliches absetzten.*

  • In der so genannten Erstausbildung (das bedeutet, du hast bisher weder eine Berufsausbildung und noch ein Studium abgeschlossen) kannst du die Studiengebühren als Sonderausgaben bis maximal 6.000 EUR pro Jahr bei der Steuererklärung angeben. Der angegebene Betrag wird von dem zu versteuernden Einkommen abgezogen, so dass ggf. eine Steuerrückzahlung möglich ist. Hinweis: Steuerrückzahlungen sind nur bei einkommenssteuerpflichtigen Personen möglich, das Bruttoeinkommen muss also über dem Steuerfreibetrag von 9.168 EUR (Stand 2019) liegen. Bei Vorauszahlungen können die Studiengebühren unabhängig vom Rechnungszeitraum nur in dem Jahr geltend gemacht werden, in dem sie fällig sind und gezahlt wurden.*
  • In der so genannten Zweitausbildung (das bedeutet, du hast bereits eine Berufsausbildung absolviert oder schon einen vorherigen Bachelorabschluss in der Tasche) hast du ebenfalls, abhängig vom Bruttoeinkommen, verschiedene Möglichkeiten, die Studiengebühren steuerlich geltend zu machen. Liegt dein Brutto-Einkommen unter dem Steuerfreibetrag von 9.168 EUR (Stand 2019), so ist eine direkte Steuerrückzahlung nicht möglich. Dennoch kann es sich für dich lohnen, eine Steuererklärung einzureichen, denn die Studiengebühren werden in voller Höhe als so genannter Verlustvortrag vom Finanzamt vorgemerkt. Sobald dein Bruttoeinkommen das nächste Mal über dem Steuerfreibetrag liegt, wird der Verlustvortrag von dem zu versteuernden Einkommen abgezogen und eine entsprechende Steuerrückzahlung ist möglich. Liegt dein Brutto-Einkommen über dem Steuerfreibetrag von 9.168 EUR (Stand 2019), so kannst du die in dem jeweiligen Jahr gezahlten Studiengebühren in voller Höhe als Werbungskosten absetzen. Dies reduziert das zu versteuernde Einkommen und es erfolgt ggf. eine entsprechende Steuerrückzahlung.*

*Wir weisen darauf hin, dass diese Internetseite lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dient und keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne darstellt. Die Inhalte unserer Internetseite - vor allem die Rechtsbeiträge - werden mit größter Sorgfalt recherchiert. Dennoch können wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereit gestellten Informationen übernehmen. Alle angebotenen Informationen bestehen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Bildungsfonds leisten für ausgewählte Studierende finanzielle Unterstützung bei den Studiengebühren und dem Lebensunterhalt sowie Auslandsaufenthalten und tragen so zu einem schnellen, fokussierten Studium bei, befreit von dem Risiko der Überschuldung; denn Studierende zahlen nur bei erfolgreichem Berufsstart zurück. 

Das heißt, du zahlst erst nach deinem Studienabschluss und dem Einstieg ins Berufsleben einen vorher vereinbarten Prozentsatz deines Bruttoeinkommens über einen festgelegten Zeitraum an den Bildungsfond zurück.

Die Deutsche Bildung beispielsweise fördert Studierende aller Fachrichtungen und ermöglicht es dir, deine Studienpläne im In- und Ausland zu verwirklichen – unabhängig vom Einkommen deiner Eltern und kombinierbar mit anderen Formen der Studienfinanzierung. Als Nachwuchsakademiker*in kannst du für deine Studien- und Lebenshaltungskosten über den Studienfonds bis zu 30.000 Euro beantragen. Später trägst du mit deinem einkommensabhängigen Zahlungen an den Studienfonds dazu bei, dass das Prinzip des umgekehrten Generationenvertrags funktioniert und ermöglichst neuen Studierenden das Studium.

Anders als beim BAföG wird ein Studienkredit unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern vergeben. Es handelt sich um eine besondere Form des Kredits, bei dem die Kreditsumme nicht zu Beginn komplett ausgezahlt wird, sondern monatlich. Die Höhe der Auszahlung richtet sich allein nach deinem Bedarf und beläuft sich in der Regel auf eine Summe zwischen 100 und 650 Euro im Monat, wobei die Kredite für die Studiengebühren wie auch für den Lebensunterhalt verwendet werden können und mit der BAföG-Förderung kombinierbar sind.

Der Studienkredit ist während der Dauer deines Studium tilgungsfrei. Auf diese Weise können deine Studiengebühren anteilig oder voll finanziert werden. Die Rückzahlung erfolgt nach Abschluss deines Studiums bzw. einer Karenzzeit (rückzahlungsfreie Zeit zur Erleichterung des Berufseinstiegs) in individueller Vereinbarung. Bis vor einigen Jahren hatten viele Kreditinstitute eigene Studienkreditprogramme. Inzwischen wird in den meisten Fällen der Studienkredit der KfW (Förderungsbank des Bundes) angeboten. Neben den Kreditinstituten wird der KfW-Kredit auch von Studentenwerken zur Verfügung gestellt, die als unabhängige Beratungsstelle auftreten. Beim Bildungskredit handelt es sich um ein spezielles Kreditprogramm des Bundes für fortgeschrittene Studienphasen, um eine Konzentration auf den Studienabschluss sicherzustellen. Der Kredit beinhaltet eine maximale Auszahlung von 300 Euro über 24 Monate. Dies entspricht einer Summe von 7.200 Euro. Die Bedingungen: Du darfst nicht älter als 36 Jahre alt sein, du musst einen Vollzeit-Studiengang absolvieren und du musst bereits mindestens zwei Jahre studiert haben. 

kfw-foerderbank.de

Stipendien gibt es in zahlreichen Arten und Formen. 

Wir möchten dich herzlich ermutigen, die mit Stipendien einhergehenden Chancen auf eine Studienfinanzierung zu nutzen. Für nahezu jeden Studienbereich und die unterschiedlichsten persönlichen Situationen gibt es passende Stipendiatsgeber.


Aufstiegsstipendium
Das Aufstiegsstipendium ist ein Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Es richtet sich an besonders begabte Berufstätige ohne Hochschulreife, die erstmals ein berufsbegleitendes oder Vollzeitstudium aufnehmen wollen. Gefördert werden Berufstätige mit einer besonders erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung und mindestens zwei Jahren Berufserfahrung. Besonders erfolgreich heißt: Sie müssen die Berufsabschlussprüfung mindestens mit der Durchschnittsnote 1,9 (bzw. mind. 87 Punkte) abgelegt haben oder Sie weisen eine besonders erfolgreiche Teilnahme an einem bundesweiten beruflichen Leistungswettbewerb nach. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kannst du einen begründeten Vorschlag deines Arbeitgebers beibringen.

Die Förderung gilt ohne Alterseinschränkung für dein Erststudium. Für Studierende im Vollzeitstudium beträgt das Stipendium monatlich 735 Euro plus 80 Euro Büchergeld. Zusätzlich wird eine Betreuungspauschale für Kinder unter zehn Jahren gewährt (130 Euro für jedes Kind). Die Förderung erfolgt als Pauschale und damit einkommensunabhängig. Weitere Infos unter aufstieg-durch-bildung.info und aufstiegsstipendium.de


Stiftung Begabtenförderung

Berufstätige unter 25 Jahren mit besonders erfolgreich absolvierter Berufsausbildung (mindestens mit der Abschlussnote 1,9) können durch die Stiftung Begabtenförderung finanziell gefördert werden. Das Programm gewährt dir dann ein Weiterbildungsstipendium für dein Erststudium, wenn du es berufsbegleitend absolvierst und dabei mindestens 15 Stunden pro Woche angestellt arbeitest. Der ausgewählte Studiengang muss auf deine absolvierte Ausbildung und Berufstätigkeit aufbauen. Wirst du in das Programm aufgenommen, hast du die Chance auf ein Stipendium in Höhe von 5.100 Euro – in der Regel verteilt auf drei Jahre und maximal 1.700 Euro pro Jahr. Weitere Infos unter sbb-stipendien.de


Weitere Stipendien

Stipendien werden von zahlreichen Organisationen mit dem Ziel ausgegeben, Studierende unterschiedlicher Studiengänge finanziell und fachlich zu unterstützen. Dabei sollte man immer im Hinterkopf haben: Nicht nur Hochbegabte erhalten Stipendien! Häufig stehen Stiftungen oder Studienförderwerke Parteien oder konfessionellen Trägern nahe oder gehören zu Verbänden. Je nach Ausrichtung der Organisation sind die Bedingungen der Förderung sehr unterschiedlich ausgestaltet. Infos findest du auch bei folgenden Organisationen:

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Ann-Kathrin Schaefer B.A.

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Ausgezeichnet! Zertifizierte Qualität an der FHM.